Frage:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Hallo Frau Bader,
welcher Betrag wird beim Zuverdienst zum Elterngeld Plus angerechnet bspw. bei Einem Gehalt mit einer betrieblichen Altersvorsorge (lohnsteuerfrei)?
Wird das Brutto, das lohnsteuerpflichtige Brutto, der Nettolohn oder der Auszahlungsbetrag angerechnet?
Wie erfolgt diese Anrechnung genau?
Danke für eine Info!
von
Emmi10
am 28.05.2020, 09:20
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Hallo,
das Brutto ist entscheidend
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2020
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Es wird auf das laufende steuerpflichtige Brutto abgezielt, steuerfreie Beträge werden also nicht angerechnet.
Angerechnet wird das, was deinen Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag beträgt genau die Hälfte deines durchschnittlichen Einkommens der 12 Monate vor Geburt des Kindes, kann aber maximal 1385 EUR netto (!) betragen.
Bleibst du unter deinem Freibetrag, wird nichts angerechnet.
von
Dojii
am 28.05.2020, 09:47
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Hallo Dojii,
also nehmen wir an, das durchschnittliche Brutto vor Geburt beträgt 3000 Euro (Hier sind die Werbungskosten 83,33 Euro bereits abgezogen), dann darf ich max. 1500 Euro brutto dazuverdienen? Richtig?
Das Netto spielt weder beim EG Betrag noch beim dazuverdienst eine Rolle?
von
Emmi10
am 28.05.2020, 10:24
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Ja und nein. ^^
Das Brutto der 12 Monate vor Geburt wird addiert und durch 12 geteilt.
Dieses durchschnittliche Brutto wird dann versteuert und Sozialabgaben abgezogen.
Aus diesem durchschnittlichen Netto errechnet sich dann dein Elterngeld.
50% von diesem durchschnittlichen Netto sind dein Freibetrag im Elterngeld Plus, aber eben maximal 1385 EUR.
Beim Einkommen nach Geburt (im Elterngeldbezug) läuft es genauso.
Das steuerpflichtige Brutto nach Geburt wird addiert und durch die Zahl der Monate geteilt.
Dieses durchschnittliche Brutto wird dann versteuert und Sozialabgaben abgezogen.
Liegt dieses durchschnittliche Netto dann unter deinem Freibetrag wird nix angerechnet, liegt es drüber wird der Teil angerechnet, der darüber liegt.
von
Dojii
am 28.05.2020, 11:26
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Oh super, jetzt hab ich’s verstanden!
Danke!!!
von
Emmi10
am 28.05.2020, 12:58
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Hallo Dojii,
Ich bin noch über etwas gestolpert.
Werden die Werbungskosten 83,33 je Monat sowohl bei der Berechnung zum durchschnittlichen Nettolohn, als auch bei dem Zuverdienst abgezogen oder wird die Pauschale beim Zuverdienst nicht berücksichtigt?
von
Emmi10
am 28.05.2020, 19:55
Antwort auf:
Zuverdienst Elterngeld Plus
Die Pauschale wird sowohl beim Einkommen vor Geburt jeden Monat abgezogen als auch beim Zuverdienst während des Elterngeldbezuges.
von
Dojii
am 29.05.2020, 07:31