Hallo,
ich möchte mich von meinem Mann trennen, da mir die Beziehung zu ihm immer wieder die erforderliche Nervenstärke, Gelassenheit, Geduld, Kraft,...raubt, um mich noch in angemessener Weise um unsere zwei Kinder zu kümmern.
Meine Frage: Mein Mann will auf keinen Fall unsere jetzige Wohnung verlassen. Da ich aber mit den Kindern in dieser Wohnung bleiben möchte ( jeder hat sein eigenes Kinderzimmer, Kiga direkt nebenan, meine Eltern wohnen gegenüber, soziales Umfeld eben), möchte ich wissen, ob ich meinen Mann dazu "verdonnern" lassen kann, die Wohnung zwecks Trennung zu verlassen. Kann mir die Wohnung zugesprochen werden?
Vielen Dank
baerbel
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 22:26
Antwort auf:
Zuspruch der ehelichen Wohnung
Hallo,
ale meine Vorrednerinnen haben recht
Ciao,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2010
Antwort auf:
Zuspruch der ehelichen Wohnung
Was ist mit dem Mietvertrag? Wir stehen beide drin, muss der Vermieter zustimmen, damit ich mit den Kindern bleiben kann?? Und muss mein Mann auch zustimmen? Das wird er ja eher nicht....
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 22:45
Antwort auf:
Zuspruch der ehelichen Wohnung
Unter Eheleuten kann keiner den anderen aus der Wohnung "rauswerfen" und ihm buchstäblich "die Koffer vor die Tür stellen".
Auch einfach mit den Kindern ausziehen geht nicht - das ist Kindesentzug!
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 23:04
Antwort auf:
Zuspruch der ehelichen Wohnung
das wirst du ohne anwalt nicht regeln können....
wenn sich dein mann so sehr weigert, kann das monate dauern. will dir keine angst machen, aber ich kenne da einen fall.
Mitglied inaktiv - 12.07.2010, 09:15
Antwort auf:
Zuspruch der ehelichen Wohnung
Da wirst Du auf Zuweisung der ehelichen Wohnung klagen müssen bzw. muss das ion das Scheidungsurteil mit einbezogen werden.
Wenn er nicht raus will, müsst Ihr eben in der Wohnung getrennt leben.
Ist so. Einfach rauswerfen kannst Du ihn nicht, nur eben ggf. seinen Auszug auf dem Klageweg erreichen.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.07.2010, 10:50