Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - bei unterschiedlichen Gehältern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - bei unterschiedlichen Gehältern

Hallo Frau Bader, ich brauche dringend Ihre Beratung (bzw. gern auch von jmd. Anderem, wenn jmd. es wirklich weiß): Ich arbeite in Teilzeit - 20 Stunden/Woche - so lautet mein grundsätzlicher Arbeitsvertrag. Nun haben wir von Januar - April 2020 einen BEFRISTETEN ZUSATZ zum Arbeitsvertrag aufgenommen, dass ich nur in der Zeit 26 Stunden/Woche arbeite - und entsprechend mehr bezahlt werde. Ab Mai gilt dann also wieder mein alter Vertrag mit den 20 Stunden. Nun bin ich aber seit Mai im Mutterschutz. Wie berechnet sich nun mein Mutterschaftsgeld? Wenn wir die letzten 3 Monat zugrunde legen - dann sind das die Monate, wo ich mehr gearbeitet habe und mehr verdient habe (auch wenn dies nur befristet war). Wie ist die Rechtsgrundlage? Welches Gehalt ist maßgeblich für das Mutterschaftsgeld? Brauche ganz dringend eine korrekte Auskunft. Ganz lieben Dank!!!!! Sie helfen mir damit sehr!!!

von juliane-marie am 27.05.2020, 16:43



Antwort auf: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - bei unterschiedlichen Gehältern

Hallo, das MG soll entfallenden Lohn ersetzen - keine Vorteile schaffen. Sie hätten ohne Schutzfrist ja auch nur die 20 Stunden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.05.2020



Antwort auf: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - bei unterschiedlichen Gehältern

Nach dem dann gültigen Vertrag, also 20 std.

von Felica am 27.05.2020, 18:13



Antwort auf: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - bei unterschiedlichen Gehältern

Ja aber warum? Gem. § 20 MuschG ist das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich - und das war ja das Gehalt nach den 26 Stunden.

von juliane-marie am 27.05.2020, 19:55



Antwort auf: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - bei unterschiedlichen Gehältern

das mit den 3 monaten gilt bei dauerhaft schwankenden löhnen. du wirst so weiterbezahlt, wie du geld erhalten würdest, würdest du arbeiten. da der 20er wieder gilt, wird auch so bezahlt. wäre dein 26er weitergelaufen, hättest du das bekommen.

von mellomania am 27.05.2020, 23:07



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