Sehr geehrte Fr. Bader, ich befinde mich z.Z. im Mutterschutz und habe mittlerweile meinen Arbeitgeber (AG) davon überzeugt, daß der Zuschuss nach dem Vollzeitgehalt berechnet wird, da ich vor dem Mutterschutz Teilzeit in Elternzeit gearbeitet habe und dann die erste Elternzeit beendet habe. Nun habe ich zum Beginn der zweiten Elternzeit in Lohnsteuerklasse 5 gewechselt, nun will mein AG es auf diese beziehen und nachberechnen.... damit stehe ich aber schlechter da. Nun ist die Frage: Welche Lohnsteuerklasse ist diejenige, die zur Berechnung genutzt werden muß? Die vor der ersten Elternzeit mit dem Vollzeitgehalt, die vom Teilzeitgehalt oder die Steuerklasse, die ich jetzt für die zweite Elternzeit gewählt habe? Vielen Dank für eine Antwort
von marunde23 am 15.04.2014, 21:15