Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung durch Hartz IV?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung durch Hartz IV?

Sehr geehrte Frau Bader, vor meiner Elternzeit war ich freiwillig gesetzlich versichert, zu Beginn musste ich dann die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse selbst übernehmen, was ca. 190 € kostete. Dann bezog mein Partner kurzzeitig Hartz IV und das Jobcenter übernahm meine Beiträge. Jetzt bekommen wir kein Hartz IV mehr. Ich rechnete damit, wieder selbst zahlen zu müssen. Stattdessen habe ich von der KK einen Brief bekommen, dass ich in der Elternzeit nichts zahlen müsse und trotzdem versichert sei. Ich rief auch an, mir wurde mitgeteilt, dass ich in der Elternzeit generell nichts zahlen müsse. Das stimmt jetzt so nicht. Ich musste ja vor Hartz IV auch zahlen. Davon wollte die Dame von der KK jedoch nichts wissen. Hat die Krankenkasse einen Fehler gemacht oder bin ich dadurch, dass wir als Bedarfsgemeinschaft Hartz IV bekamen, wieder in die gesetzliche Versicherung gerutscht? Ich möchte ungern nach ein paar Monaten alles nachzahlen müssen. Wir planen schon sehr genau, wie viel Geld wofür da ist. Danke

von Cissie am 23.05.2020, 22:08



Antwort auf: Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung durch Hartz IV?

Hallo, Sie sind während des Bezuges von EG beitragsfrei versichert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2020



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