Liebe Frau Bader, neben meiner Angestelltentätigkeit habe ich auch Einkünfte aus einer geringfügigen Selbstständigkeit und habe auch die Mischeinkünfte bei der Beantragung des Elterngeldes angegeben. Aufgrund der Schwangerschaft habe ich keine neuen Aufträge angenommen und nur noch alte Arbeiten vor dem Beginn des Mutterschutzes vor der Geburt erledigt. Jetzt wurde eine Rechnung von Januar erst während des Mutterschutzes und Bezug des Mutterschaftsgeldes beglichen. Wirkt sich das auf das Elterngeld aus? wo muss ich das angeben? Während der Antragsstellung habe ich nicht bedacht, dass der Zeitraum während des Muttergeldes ja bereits zum Elterngeldzeitraum zählt bzw. auch nicht mit so einem späten Zahlungseingang gerechnet. Aktuell befinde ich mich noch im Mutterschutz und warte auf den Steuerbescheid, um diesen für die Fertigstellung des Elterngeldantrages nachzureichen.
von Danwar am 05.07.2019, 14:10