Frage: Wohnung? Nach der Hochzeit?

Mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten. Ich selbst habe eine Tochter (fast 2 Jahren) und bein schwanger 29. Woche. Mein Lebensgefährte arbeitet als Elektriker und hat ca. 1200 Euro Netto. Wir bekommen zu seinem Lohn noch Hartz 4 (ca. 140 Euro) Für meine Tochter bekomme ich Geld von der Unterhalsvorschusskasse (117 Euro) und Kindergeld (164 Euro) Zur Zeit wohnen wir noch in einer 59m² Wohnung. Die ist viel zu klein für uns bald 4 Personen. Wir suchen zur Zeit eine neue Wohnung. Vom Amt her dürfen wir umziehen nun meine Frage. Was passiert, wenn wir nach der Hochzeit in einer großeren Wohnung ziehen? Bezahlt das Amt uns immer noch einen Teil?? Müssen wir ab da an alles selbst bezahlen? Wenn ja, dann weiß ich nicht wie wir so eine große Wohnung bezahlen sollen, aber wir müssen doch umziehen. Müssen wir dann doch in so einer kleinen Wohnung bleiben? Was müssen wir beachten, wenn wir heiraten und was wird sich ändern? Ach ja, er kommt ja dann in Steuerklasse 3 (haben ausgerechnet, dass er dann ca. 1500 Euro Netto hat. Wenn das Kind auf der Welt ist wollen wir, dass er es auf seiner Steuerkarte drauf nimmt (wir wissen aber nicht, was er dann weniger an Abzüge hat) Entschuldigung für die langen Fragen. Hoffe, dass Sie diese Situration richtig verstehen können und mir weiter helfen können. Danke in vorraus lg Steffi

Mitglied inaktiv - 07.02.2009, 16:46



Antwort auf: Wohnung? Nach der Hochzeit?

Hallo, 1. Wegen der Wohnung kann IHnen nur der Sachbearbeiter helfen 2. Unterhaltsvorschuss fällt auf jeden Fall weg 3. Wegen der Steuer bitte auf dem Steuerberaterforum fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2009



Antwort auf: Wohnung? Nach der Hochzeit?

Hallo, zur Wohnung kann ich dir nichts sagen, aber nach der Hochzeit bekommst du keinen Unterhaltsvorschuss mehr für dein Kind. Dabei ist es egal, ob dein Freund das Kind adoptiert oder nicht. Geld gibt es auf keinen Fall mehr. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 07.02.2009, 18:02



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