Guten Tag Frau Bader!
Nachdem mir ja die Arge mitgeteilt hat, dass ich und mein Kind ab 1.4.09 keinen Anspruch auf Alg2 mehr hätte stellt sich nun die Frage für mich:
Kann ich dann den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen und welche Vorraussetzungen müssen dazu erfüllt werden? Wie hoch liegt die "Vermögens-Freigrenze"?
Das ist ja die Begründung der Arge...übersteigendes Vermögen.
Muß ab 1.4.09 meine Krankenversicherung selbst zahlen, was 141 Euro/pro Monat bei meiner jetzigen Krankenkasse kostet.
Ich hätte aber nur "Einnahmen" in Höhe von 164 Euro Kindergeld und 200 Euro Unterhalt macht zusammen 364 Euro für mich und mein Kind und schwanger dazu.
Daher die Fragen zwecks Kinderzuschlag und Wohngeld. Weiß sonst nicht wie ich über die Runden kommen soll!?
vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 12:21
Antwort auf:
Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen wenn Alg2 weg fällt/abgelehnt?
Hallo,
die ARGE meint, Sie können jetzt erst mal das angesparte Vermögen aufbrauchen. Vielleicht können Sie sich die Lebensversicherung (war es das nicht?) auszahlen lassen?
Ansonsten müssen Sie beides beantragen - ob Sie es bekommen, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2009
Antwort auf:
Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen wenn Alg2 weg fällt/abgelehnt?
Danke für Ihre schnelle Antwort!
Ich habe mich jetzt bei meiner Lebensversicherung kundig gemacht. Es wäre möglich den Betrag von knapp 1500 Euro (was meinen Freibetrag übersteigt) als Darlehen auszahlen lassen.
Danach solle ich den Vertrag auf schriftliche Anforderung als "beitragsfrei" laufen lassen und es wird dann auch nichts mehr eingezahlt. Bleibt also bei dem Betrag der mein Arge-Freibetrag ist stehen!
Wenn also die 1500 Euro von mir aufgebraucht sind, hätte ich+ungeborenes Kind!!! dann wieder Anspruch auf Alg2???... unabhängig davon, dass mein "großes Kind" auch noch "übersteigens Vermögen" von knapp 3000 Euro hat??
Für diese Antwort wäre ich Ihnen nochmals sehr dankbar!
Mitglied inaktiv - 05.03.2009, 16:13
Antwort auf:
Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen wenn Alg2 weg fällt/abgelehnt?
Hallo,
da bin ich nicht Experte. Auf der Seite vom Ministerium steht:
Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 € und maximal 9.750 €. Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 € zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 €. Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2009