Mitglied inaktiv
Hallo. Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort unten. Ich hab da noch eine Frage. Und zwar: Ich befinde mich noch bis nächstes Jahr August im Erziehungsjahr meiner Tochter,beziehe Alg2. Da mein Zukünftiger ja Einkommen hat,werden wir dann nur noch bezuschusst (laut rechner steht uns noch etwas zu).Dies möchte ich dann allerdings nicht mehr. Kann ich denn mit Ihm zusammen Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen?Wenn ja,kann ich das einfach so beantragen oder brauch ich da eine ablehnungsbescheid von der ARGE?Oder wird die ARGE mir das sowieso auferlegen damit sie nicht mehr zahlen müssen? Kinderzuschlag und Wohngeld wären mir weit aus lieber als ergänzendes Alg2 deswegen meine vielen Fragen. Vielen Dank im vorraus. Lg Stefanie
Hallo, 1. Für das Wohngeld wird bei der Antragstellung die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder oder Haushaltsangehörige und das daraus resultierende Gesamteinkommen des Haushaltes berücksichtigt - ob das bei Ihnen zutrifft, vermag ich nicht zu sagen 2. Gleiches gilt füt den Kinderzuschuß Liebe Grüsse, NB
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