Frage: wird die Wohnung bezahlt.

Ich spiele mit dem Gedanken mich scheiden zu lassen. Habe 2 kinder und lebe in einer 5 Zimmer Wohnung 108qm. Würde mir das Sozialamt diese Wohnung weiterhin finanzieren, oder muß ich mit meinen Kindern in eine 60qm 3 zimmerwohnung.Bin im Erziehungsurlaub und muß in 2 Jahren wieder arbeiten.

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 20:42



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

Hallo, auf Dauer nicht. Das Amt prüft zuerst, ob der Vater nicht zahlen kann (Unterhalt für Mutter u KInder, dann muss es ein angemessener Wohnraum sein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2005



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

Ich denke eher dass man ihnen eine angemessene Frist setzen wird, sich um geeigneten WOhnraum zu bemühen. So lange würde man Ihnen die Stütze für die große Wohnung noch zahlen danach nicht mehr. Ihnen selbst stehen ca 45 qm zu plus 15qm für eine 2. Person und 10-15qm für eine dritte Person. Die neue Wohnung dürfte also max 75 qm haben und muss natürlich im Preis auch angemessen sein. Fragen sie doch auf dem zuständigen AMt mal nach vielleicht können die Ihnen ja auch angemessene Wohnungen empfehlen. Es gibt auch die Möglichkeit eine einmalige Umzugshilfe zu beantragen. Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 22:46



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

....bezahlt man seine Wohnung doch selber, oder? Und wenn man sich scheiden läßt bekommt man zuallererst vom Mann Unterhalt usw. Wenn das alles nicht langt sollte man vielleicht mal arbeiten gehen!

Mitglied inaktiv - 03.06.2005, 09:17



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

Finde deine ANtwort hier sehr unpassend!!!!! Wenn du mal richtig liest, ist sie noch 2 Jahre im Erziehungsurlaub, da kann man 1. nicht so einfach beim Chef wieder antanzen und sagen habs mir anders überlegt ich komme heute schon wieder, und zweitens muss ja auch die Betreuung der Kinder gewährleistet sein, was in gerade den Altbundesländern mit nem einjährigen Kind nicht gerade einfach sein sollte!! Also erst lesen dann altkluge Bemerkungen abgeben! LG

Mitglied inaktiv - 05.06.2005, 21:41



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

In beiden Fällen kann man sich darum kümmern, daß die Arbeit ev. vorzeitig wieder aufgenommen wird und das Kind betreut wird. Aber einfach so "ich will mich trennen und der Staat bezahlt mir dann die Wohnung" ist doch ziemlich daneben!

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 00:28



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

Finde die Bemerkung ebenfalls daneben jeder hat mal das recht Hilfe zu bekommen wenn er sie braucht und sollte deshalb nicht sofort als schmarotzer hingestellt werden es gibt genügend Leute die gar keine arbeit in aussicht haben und von Sozialhilfe leben müssen so finde ich die Situation von KEKS durchaus genehm. DU entscheidest nicht wer arbeiten zu gehen hat und wie er seine Kinder betreut meine liebe

Mitglied inaktiv - 06.06.2005, 07:32



Antwort auf: wird die Wohnung bezahlt.

Danke für die Antworten. Ich werde mit sicherheit wieder arbeiten gehen! Allerdings ist meine Situation momentan sehr schwierig und mir geht es darum sehr schnell getrennt zu leben, da suche ich bestimmt nicht erst einen Betreungsplatz für meinen einjährigen und dann ne Arbeit, und dann die Scheidung. Manchmal geht es halt nicht alles so wie man es gerne hätte. es ist schon Wahnsinnig schwierig überhaupt eine passende Wohnung ohne Einkommen zu finden. Ich hätte es mir auch anders gewünscht.

Mitglied inaktiv - 15.06.2005, 09:41



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