hallo frau bader,
wieviel bezahlte ehrenamtliche tätigkeit ist während der elternzeit erlaubt; ohne abzübe am elterngeld.
wieviel geld darf man im jahr damit verdienen?
muss man den hauptarbeitgeber darüber informieren?
viele grüsse und danke für ihre auskunft :-)
von
mieb
am 27.06.2012, 20:28
Antwort auf:
wieviel ehrenamtliche tätigkeit während elternzeit erlaubt
Hallo,
Da Ehrenamtspauschalen, Aufwandsentschädigungen und sonstige Zuwendungen an ehrenamtlich Tätige keine Einnahmen sind, die das bisherige Einkommen aus Erwerbstätigkeit ersetzen, werden diese Zuwendungen nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Quelle: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/elterngeld.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2012
Antwort auf:
wieviel ehrenamtliche tätigkeit während elternzeit erlaubt
Wie kann denn noch eine ehenamtliche Tätigkeit vorliegen wenn sie bezahlt wird oder meinen Sie Aufwendungsersatz?
von
Lina_100
am 27.06.2012, 20:34