Guten Tag Frau Bader, Ich hätte eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Zunächst mal unsere Eckdaten: Unser erster Sohn wurde im Septemper 2013 geboren. Für seine Betreuung habe ich damals zwei Jahre Elternzeit genommen. Nach seinem ersten Geburtstag habe ich in laufender Elternzeit bei meinem alten Arbeitgeber einen Minijob angefangen, mein bestehender Vollzeitvertrag sollte weiterhin bis zum Ende der genommenen Elternzeit ruhen. Als der zweite Geburtstag näher rückte wurde mir von meinem Arbeitgeber eine Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr genehmigt ( also bis Sept. 2016) inklusive des Minijobs. Nun bin ich wieder schwanger, der errechnete Geburtstermin liegt mitten im dritten Elternzeitjahr, im Feb. 2016. Das heißt, mein Mutterschutz beginnt während bestehender Elternzeit, in der ich unabhängig vom ruhenden Vollzeitvertrag einen Minijob ausgeübt habe. Meine Frage ist nun: Welcher Anspruch auf Mutterschaftsgeld ergibt sich daraus? Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass es möglich wäre die Elternzeit vorzeitig zu beenden und so das volle Mutterschaftsgeld von meinem ursprünglichen Vollzeitjob zu erhalten. Stimmt das tatsächlich? Auch wenn ich einen Minijob hatte? Ich arbeite in einem kleinen Betrieb und will meinen Arbeitgeber auch nicht "in die Pfanne hauen"... Bekommt er den Arbeitgeberzuschuss denn tatsächlich erstattet? Was würde passieren, wenn ich die Elternzeit nicht beende? Bekomme ich dann diese 210 Euro, von denen oft die Rede ist oder 13 Euro am Tag von der Kasse? Schonmal vielen Dank, Franzi
von Mugglomat am 13.12.2015, 11:28