Hallo Frau Bader,
ich habe folgendes Problem: ich möchte im August nach 2jähriger Elternzeit wieder in meinem alten Beruf arbeiten. Allerdings in Teilzeit 25 std./Wo. Er bietet mir eine geringerwertige Stellung mit weniger Bezahlung (eine Gehaltsstufe unter)an, als ich vorher hatte.
Kann er das so einfach machen?
Gruß Antje
Mitglied inaktiv - 18.05.2005, 13:57
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Hallo,
nein, Sie müssen anteilig soviel bekommen wie vorher.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2005
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
danke! dann werde ich mich mal um rechtsbeistand bemühen
Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 10:54
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
danke! dann werde ich mich mal um rechtsbeistand bemühen
Mitglied inaktiv - 19.05.2005, 10:55