Hallo Frau Bader, mein Sohn kam am 27.01.2012 zur Welt und ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11. März 2014. Wenn ich richtig rechne, beträgt die Differenz zw. Ende der jetzigen Elternzeit und des voraussichtlichen Geburtstermins des 2. Kindes 6 Wochen und 1 Tag. Für diesen Zeitraum macht es natürlich keinen Sinn, ins Unternehmen zurückzukehren, zumal ich ja in diesem Fall sowieso 6 Wochen vor ET in den Mutterschutz gehen würde. Letztendlich bliebe dann also nur 1 Tag übrig!? Was muss ich in diesem Fall tun? Vorab vielen Dank für Ihre Antwort
von Elmolino am 30.07.2013, 19:56