Liebe Frau Bader...Meine Elternzeit endet zum 31.08.14 nun bin ich erneut Schwanger und der neue Entbindungstermin ist der 1.11.14. Von was wird mein Elterngeld nun berechnet? Und werde sicher auch ab 1.9.14 für 1,5 Monate arbeiten müssen bis zum Mutterschutz? Wird einem dieser 1,5 Monat für das Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
von
Heidoke
am 19.02.2014, 21:12
Antwort auf:
Wieder Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
wenn Sie die Zwischenzeit nicht mit Urlaub überbrücken können, ist es finanziell am besten, arbeiten zu gehen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
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Wieder Schwanger in der Elternzeit
Wir kommst Du denn auf 1,5 Monate ?
Vielleicht kannst Du diese Tage mit altem Urlaub überbrücken ?
Das neue Elterngeld berechnet sich immer aus dem was Du an Einkommen hattest in den 12 Monaten vor Mutterschutz.
Nur echte Eltermgeldmonate werden ersetzt durch Lohn vor dem ersten Kind.
Wann ist das geboren ?
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2014, 21:25
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Wieder Schwanger in der Elternzeit
Das 1. Kind ist am 5.2.13 geboren.
von
Heidoke
am 20.02.2014, 18:51
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Wieder Schwanger in der Elternzeit
Also 1.9. Arbeitsbeginn und neuer ET 1.11. macht bei mir wie gesagt etwa 2 Wochen bis zum Mutterschutz.
Wieviel Urlaub hast Du denn noch ?
Wegen dem neuen Elterngeld ( alles ohne Arbeit ab dem ersten Geb. vom ersten Kind geht mit 0€ in die Berechnung ) kannst Du versuchen eher wieder einzusteigen ? Wenn das geht ?
Sonst haut es Dir den Schnitt arg nach unten.
von
Sternenschnuppe
am 20.02.2014, 20:41
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Wieder Schwanger in der Elternzeit
Hast recht habe mich irgendwie verrechnet :) habe auch jetzt nicht viel EG bekommen weil ich es habe splitten lassen. Kann man bei dem 2. Kind auch länger wie 1 jahr EG beziehen? habe noch urlaub, da nehme ich den und gut. Und eher einsteigen wäre sinnvoll vom Geld her ja aber das macht mein Chef nur deshalb die paar Wochen sicher nicht mit. Aber das Gespräch steht eh noch an.
von
Heidoke
am 21.02.2014, 13:42
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Wieder Schwanger in der Elternzeit
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe meine jetzige Elternzeit auf 18 monate statt 12 monate splitten lassen diese geht bis Ende august. Wird dann von dem wenigeren der 18 Monate ausgegangen und gerechnet? Ich kann mit Urlaub überbrücken bis zum nächsten Mutterschutz.
von
Heidoke
am 24.02.2014, 14:41