Wie soll ich mich verhalten wenn meine Firma kurz vor der Insolvenz steht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie soll ich mich verhalten wenn meine Firma kurz vor der Insolvenz steht?

Hallo Frau Bader, in ca. 1 Monat beginnt mein Mutterschutz und ich habe nun erfahren, dass es in unserer Firma nicht gut aussieht. Es kan sogar sehr gut sein, dass es Ende November auf die Beantratung einer Insolvenz hinausläuft. Nun weiß ich leider nicht wie ich mich verhalten und was im schlimmsten Fall auf mich zukommen kann. Was passiert, wenn mein AG nicht mehr bezahlen kann? Wie ist das mit der Eltnerzeit, weil wenn ich im schlimmsten Fall gekündigt werde, dann bin ich ja nicht mehr beitragsbefreit von der KK und SV, aber Arbeitslosengeld bekomme ich auch nicht weil ich das erste Jahr auf jeden Fall zuhause bleiben will und mein Kind nicht in die Kita bringen will. Das alles verunsichert mich sehr. Könnten Sie mir da einen Tipp geben, wie ich mich jetzt am besten verhalte und was im schlimmsten Fall passieren kann und ob Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bekomme? Schon vorab vielen Dank!

von mamita001 am 31.10.2016, 14:27



Antwort auf: Wie soll ich mich verhalten wenn meine Firma kurz vor der Insolvenz steht?

Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



Antwort auf: Wie soll ich mich verhalten wenn meine Firma kurz vor der Insolvenz steht?

Du bist während der Schwangerschaft und Elternzeit unter Kündigungsschutz. Eine Insolvenz des AG würde eine ausnahmsweise Zulassung einer Kündigung ermöglichen. Diese Kündigung läuft über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Die solltest du kontaktieren, dann erfährst du alles weitere.

Mitglied inaktiv - 31.10.2016, 14:41



Antwort auf: Wie soll ich mich verhalten wenn meine Firma kurz vor der Insolvenz steht?

Während des EGBezugs ist man aber beitragsfrei versichert.

von sternenfee75 am 31.10.2016, 18:34



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