Hallo, also ich möchte mit meinen Kindern wieder in meine alte Heimat ziehen, da ich hier keine Arbeit finde und da dort alle Großeltern leben. Der Kindsvater, der auch ursprünglich aus dieser Gegend kommt, wird dem nicht zustimmen (280 km). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und die Kinder haben ein gutes Verhältnis zum Vater, sie fühlen sich aber bei den Großeltern auch wohl und haben da andere Kinder zum spielen. Wir leben das Wechselmodell. Allerdings wurde das vom Unterhaltsamt einfach anhand der ausgerechneten Stunden festgelegt, die Kinder sind am WE beim Vater und in der Woche bei mir. Wie stehen meine Chancen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, könnte mir das Wechselmodell negativ ausgelegt werden und ab welchem Alter haben die Kinder ein Mitbestimmungsrecht? Ich kann hier auch nervlich nicht mehr bleiben, weil es nie richtig mein Zuhause war, ich möchte unbedingt wieder zurück! Den Kindern nützt doch auch keine unglückliche Mama! Schon mal vielen Dank im Voraus...
von Nicky78 am 23.04.2013, 19:48