Sehr geehrte Frau Bader, ich bin fast 17, habe schon einen Sohn, er ist 10 Monate alt.Bin noch bis nach den Frühlingsferien von der Schule befreit weil ich einen Attest bekommen hatte wegen einer Doppelbelastung. Die Schule hatte sich dann bis zum 1. Geburtstag meines Sohnes geschlagen gegeben.Nun bin ich aber wieder schwanger in der 9. Woche und der Entbindungstermin ist der 5.August und nun wollte ich sie fragen wie lange man sich vor der Geburt von der Schulpflicht befreien lassen kann ich weiß nur 6 Monate nach der Geburt aber glaube auch 6 Monate vor der Geburt,ist das richtig oder wie war das?ich darf es aber dann auch bei dem 2. Kind machen lassen also die schulpflichtbefreiung oder nicht?Danke für ihre Antwort,Nadine
Mitglied inaktiv - 30.12.2006, 13:08