Sehr geehrte Frau Bader! Wir haben heute (04.04.2019) ein Schreiben mit der Ankündigung zur Beitragserhöhung ab 01.05.2019 bekommen.
In der Kindergartenordnung steht dazu folgende Formulierung:
Die Anpassungen (des Beitrages) werden frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die schriftliche Benachrichtigung der Eltern folgt.
Ist dann nicht der 01.06. der früheste Beginn?
Vielen Dank schon einmal im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sanja
von
sanja2008
am 04.04.2019, 14:54
Antwort auf:
Wie kurzfristig darf Kindergarten Beiträge erhöhen
Hallo,
das passt nicht zur Satzung, ich würde das beim Kindergarten rügen. Oder eben beim Träger.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2019
Antwort auf:
Wie kurzfristig darf Kindergarten Beiträge erhöhen
Welches Datum steht denn im Schreiben? Oder Poststempel.
Vermutlich noch ein Datum aus März? Dann passt es nämlich. Also zB Schreiben am 29. erstellt und eingeworfen. Dann war erst mal Wochenende und das die Post den Brief dann erst am 4.4. zugestellt hat ... tja, da kann der KiGa ja nichts für.. so wird dann zumindest deren Begründung sein.
von
cube
am 04.04.2019, 18:04
Antwort auf:
Wie kurzfristig darf Kindergarten Beiträge erhöhen
Nein, das Schreiben ist mit dem 04.04. datiert.
von
sanja2008
am 04.04.2019, 19:10
Antwort auf:
Wie kurzfristig darf Kindergarten Beiträge erhöhen
Dann würde ich einfach freundlich darauf hinweisen/nachfragen, dass da wohl ein Versehen bzgl. des Beginns der Erhöhung passiert ist. Muss ja gar keine Absicht gewesen sein.
von
cube
am 04.04.2019, 21:15