Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Sehr geehrte Frau Bader, zur Überbrückung habe ich einen Minijob angenommen, um unser Harzt IV mit 2 kleinen Kinder aufzustocken. Laut Stellenanzeige sollte ich 2 x pro Woche im Zeitraum von 10 - 15 Uhr arbeiten. 1. Wie flexibel muss ich sein? Aus den Versprechungen der Anzeige wurden aber 3 x pro Woche im Zeitraum zwischen 7 - 20 Uhr. Ich erfahre erst 4 Tage vorher, wann ich arbeiten muss, davon sind 2 Tage Wochenende. Die Kita hat von 7 bis 17 Uhr auf. Wenn ich um 7 Anfange oder nach 16:30 Uhr arbeite, brauche ich eine zusätzliche Betreuung für die Kinder, sowie Samstags. Das ist leider meist der Fall. Termine werden nicht immer berücksichtigt und unser Alltag ist kaum planbar. Auch den Termin für die 4-Jahresuntersuchung meiner Tochter musste ich kurzfristig verschieben und habe keine neuen im Zeitraum dafür mehr bekommen können. Die Kita will Regelmäßigkeit, so soll ich die Kinder auch bringen, wenn ich nicht arbeite. Dann sehe ich sie oft gar nicht, weil ich erst allein zu Hause sitze und dann, wenn sie nach Hause kommen oder Samstag, arbeiten gehe. Manchmal kommt eine Änderung einen Tag vorher per SMS. Muss ich so flexibel sein? 2. Darf ich bei einer Arbeitszeit unter 6 h zu einer Pause gezwungen werden? Ich muss 30 min Pause machen, wenn ich an der Kasse arbeite, wenn ich Regale einräume nicht. Ich bin nur noch für die Kasse eingeplant. Ob ich 4 h oder 7 h arbeite, spielt keine Rolle, es müssen 30 min, die nicht bezahlt werden, sein. Auch wird die Pause dann ausgerufen, wenn wenig Kundschaft ist. Manchmal arbeite ich 1 h, dann 30 min Pause, dann 5,5 h weiter. Das finde ich lächerlich, da ich offensichtlich hier über 4 h arbeite und bei 4 h-Tagen ja auch eine lange Pause machen soll. Zudem soll ich 15 min vor der Arbeit unentgeltlich erscheinen und auch 15 - 20 min für die Abrechnung nach der Arbeit unbezahlt dort sein. Das ist jeden Tag eine unbezahlte Stunde, also 12 h pro Monat. Wenn ich Regale einräume , habe ich wesentlich weniger Verantwortung, aber eine 1 h mehr bezahlt. Hier ist dann auch keine Pause vorgeschrieben. So wurden aus den 40 h mittlerweile 60 h. Behalten darf ich die 150 € als Aufstocker. Meine Mutter ist schon 70 Jahre alt und fix und fertig. Letzte Woche hatte sie die Kinder 2x 5 h abends und 7 h Samstag. Sie meint, dass ihr allein das schon über 150 € Wert wäre. Ich wollte nur etwas in die Familienkasse bringen, bis ich wieder in meinen alten Beruf zurück kann. Jetzt habe ich kaum mehr, habe fast eine Halbtagsbeschäftigung, einen unplanbaren Alltag und sehe meine Kinder selten, da sie spätestens um 8:30 Uhr in der Kita sein müssen und ich dann erst 21 Uhr zu Hause bin. Das zwar nur 3 x pro Woche, aber irgendwie habe ich mir das mit 2x pro Woche zwischen 10 - 15 Uhr eher nebenbei vorgestellt. Muss ich so flexibel sein? Das Jobcenter meint, wenn ich kündige, drohen mir Sanktionen. Der Kindsvater ist in stationärer Behandlung und kann momentan nicht helfen. Ich wünsche mir schon manchmal, ich wäre einfach mit meinem Arsch zu Hause geblieben.

von Hettie am 30.01.2020, 22:54



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Hallo, das steht im wesentlichen im Arbeitsvertrag. Schasuen Sie da mal rein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.02.2020



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Wenn im Vertrag steht, dass du von 7-20 Uhr bis zu x Std. einsetzbar sein musst, dann ist das auch so. Also ja, du musst im Zweifel so flexibel sein. Ab 6 Std. Arbeitszeit ist eine Pause von 30 Min. gesetzlich vorgeschrieben. Die Pause darf weder am Anfang noch am Ende der Arbeitszeit liegen - also 30. Min später anfangen oder früher gehen geht nicht. Das Pausen in einem Geschäft mit Laufkundschaft gerne dann ausgerufen werden, wenn wenig zu tun ist, ist normal. Ob das bereits 1 Std. nach Arbeitsbeginn sein darf, weiß ich nicht genau. Der AG ist aber dazu verpflichtet, die Pausenzeiten einzuhalten - du kannst darauf nicht verzichten. Bei unter 6 Std. Arbeitszeit ist keine Pause vorgeschrieben. Also arbeitest du nur 4 Std. musst du keine Pause machen. Pausen gehören nie zur Arbeitszeit. Wenn ich einen Vertrag über 8 Std. täglich und dann eben 45 Min. Pause gesetzlich vorgeschrieben habe, bin ich effektiv natürlich 8,45 Std bei der Arbeitsstelle. Abrechnungen etc gehören allerdings zur Arbeitszeit - der AG kann diese nicht einfach vorher oder nachher unentgeltlich machen lassen. Ab Arbeitsbeginn musst du aber auch sofort loslegen können. Also sowas wie erst noch umziehen oder einen Kaffeetrinken muss man vorher machen. Einsetzen kann der AG dich auch, wie es der Vertrag hergibt. Wenn nicht explizit und ausschließlich vereinbart ist, dass du nur Regal einräumst, kannst du darauf nicht bestehen. Kurzfristige Änderungen der Arbeitszeiten können vorkommen, sollten aber nicht die Regel sein. Sonst bräuchte man ja keinen Einsatzplan. Für mich hört sich das so an, als wenn ihr vorher nicht wirklich genau darüber gesprochen habt, wie das alles abläuft und du jetzt feststellst, dass du weder flexibel genug bist noch wirklich genug für deine Arbeit bekommst. Und gleichzeitig evt. einen AG hast, der eine sehr hohe Flexibilität erwartet (was er laut Vertrag aber auch darf).

von cube am 31.01.2020, 08:06



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Nein, auch Umziehen gehört inzwischen schon zur Arbeitszeit sofern eine Arbeitskleidung vorgeschrieben ist.

von Felica am 31.01.2020, 09:20



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Wenn du einen 40 Std- Vertrag hat, dann darfst du nur im Ausnahmefall über diese 40 Std kommen. Haben die Überstunden regelmäßigen Quarakter, dann muss du dem nicht nachkommen. Du musst auch nicht unentgeltlich arbeiten, da würde ich den AG mal drauf hinweisen. Gibt es genügend Urteile zu. Schau mal in deinen Vertrag, an diese Eckdaten hat sich der AG zu halten. Also auch das die Arbeitzeiten in den dort vermerkten Zeitrahmen und Umfang statt finden. Mein Rat, erst was neues suchen, dann kündigen. Dagegen kann das Amt kaum was gegen haben. Notfalls würde ich eine Etage höher gehen beim JC.

von Felica am 31.01.2020, 09:26



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Ja, wenn zB eine Schutzkleidung angelegt werden muss oder aus hygienischen Gründen eine Kleidung, die eben nicht schon vorher getragen werden darf. Aber einfach einen Kittel über die normalen Klamotten ziehen zählt zB nicht dazu im Sinne von dafür mal 10 Min. einrechnen. Ebenso wenig zählt es dazu, wenn du mit dem Rad zur Arbeit kommst und danach so verschwitzt bist, dass du dich erst mal umziehen musst. Oder Radklamotten dazu trägst, mit denen du dann natürlich nicht am Bankschalter sitzen kannst. Ich bin davon ausgegangen, dass die AP sich nicht wirklich umziehen muss im Sinne von Schutzkleidung zB, sondern lediglich einen Kittel oä überstreift. Mann kann sich jetzt aber auch an jeder Kleinigkeit aufreiben, gell ?

von cube am 31.01.2020, 11:05



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

Vielen Dank für die Antworten. Etwas äußerm möchte ich mich gern dazu: < < Wenn im Vertrag steht, dass du von 7-20 Uhr bis zu x Std. einsetzbar sein musst, dann ist das auch so. Es gibt keine Vertrag und laut dem Jobcenter für Recht ist das auch rechtens. Es gibt nur eine Arbeitgeberbescheinigung. Auf der steht 10 h pro Woche für den Mindestlohn. < < Für mich hört sich das so an, als wenn ihr vorher nicht wirklich genau darüber gesprochen habt, wie das alles abläuft und du jetzt feststellst, dass du weder flexibel genug bist noch wirklich genug für deine Arbeit bekommst. Und gleichzeitig evt. einen AG hast, der eine sehr hohe Flexibilität erwartet (was er laut Vertrag aber auch darf). Nein. Im Einstellungsgespräch war von je max. 5 h an 2 d von 10-15 Uhr die Rede. Ich habe von den Kindern erzählt und, dass mir mehr als 20 h pro Monat eigentlich nichts bringen. Ich könne mich darauf verlassen, da die Ware nicht vor 10 käme und bis 15 Uhr vollständig eingeräumt wäre. Alternativlos. Dass ich zur Not mal andere Zeiten haben kann, ist mir natürlich klar. Ich möchte ja auch helfen und nicht meine Zeit dort absitzen. < < Das Pausen in einem Geschäft mit Laufkundschaft gerne dann ausgerufen werden, wenn wenig zu tun ist, ist normal. Pausen gehören nie zur Arbeitszeit. Das möchte ich nicht abstreiten, aber wie du auch schreibst, muss ich sie unter 6 h nicht machen. Genau darum geht es mir aber: Ich werde zu 30 min gezwungen, wenn der AG meint, dass er mich jetzt fürs Nichtstun bezahlt, also bezahlt er mich einfach 30 min nicht und ich muss sie hinten dranhängen. Wenn er meint, dass mein Job so anstrengend, sei, dass ich 30 min brauche, bin ich der Meinung, dass er sie dann bezahlen müsste. Es ist viel mehr ein Aussetzen der Bezahlung. Klar würde ich die Kollegen im Ansturm nicht allein lassen und sagen: Ich habe Pause. Es ist nur so unnütz, vor allem weil ich durch diese Regelung ja oft zeige, dass ich über 4 h ohne Pause arbeiten kann. Das Jobcenter für Recht gibt aber auch hier dem Arbeitgeber recht. Sie meinen, dass er mich sogar eine Stunde in die Pause schicken könnte. Neulich wurde ich um 10 gefragt, ob ich statt bis 11 bis um 12 bleiben könne, weil die Hölle los war. Ich wollte Einsatz zeigen und willigte ein. Um 11 war dann Flaute, ich wurde in die 30 min Pause geschickt und 11:30 Uhr sagte man mir, ich solle gehen, da sie doch gut besetzt wären. Also war ich eine halbe Stunde sinnlos da, während Oma wieder zur Kita musste. < < Abrechnungen etc gehören allerdings zur Arbeitszeit - der AG kann diese nicht einfach vorher oder nachher unentgeltlich machen lassen. Danke, sehr gut zu wissen. Das Jobcenter schlug hier vor, ich solle einfach gehen und die Bilanz am nächsten Tag anschauen. Da manchmal aber jemand einfach meine Kasse während meiner Pause übernimmt, habe ich schon keine Lust mich nicht rechtfertigen zu können, wenn der Betrag zu sehr von 0 abweicht. Das kam zum Glück bisher nur einmal vor, aber gerade an so einem Tag. < < Ab Arbeitsbeginn musst du aber auch sofort loslegen können. Also sowas wie erst noch umziehen oder einen Kaffeetrinken muss man vorher machen. Das versteht sich von selbst. Dafür brauche ich jedoch keine 15 min, sondern 2. Da ich sonst mit hochgiftigen Substanzen arbeite, muss ich auch sagen, dass ich 7,5 min für einen Umziehvorgang bekomme, wenn ich in meinem eigentlichen Beruf arbeite. Es geht mir hier wirklich nur darum, dass ich 15 min vorher und nachher und 30 min zwischendurch 3 x die Woche enorm viel finde, für einen Aufstocker. Ich habe sonst in meinem Beruf auch mal Teilschichten von 6-10 und wieder von 16-20:30 Uhr, aber da habe ich keine unbezahlte Pause, sondern kann dazwischen nach Hause gehen. < < Mein Rat, erst was neues suchen, dann kündigen. Dagegen kann das Amt kaum was gegen haben. Notfalls würde ich eine Etage höher gehen beim JC. Das habe ich versucht, aber die Aushilfsjobs mit guten Arbeitszeiten liegen leider nicht auf der Straße, gerade nach Dezember. Es gibt einige mit nur 6 h pro Woche, das aber von 6-8 Uhr. Bei einem Vorstellungsgespräch räumte der Chef dort sogar ein, dass dies nur für die Studenten sei, es ihm egal wäre, ob ich stattdessen von 8-10 käme. Das wäre ideal, aber das JC meinte dazu, dass ich keinen Grund hätte, von 450 € auf 220 € runterzugehen. Der aktuelle Bescheinigung sieht meine Einstellung bis September vor, die 220 €- Sache wäre nur für 3 Monate. Ich habe noch nie aufgestockt. Ist es normal, dass das JC sich da so querstellt? Die sagen einfach, es gäbe kein Arbeitszeitgesetzt. Das sei Ermessenssache. Nach mir würde ich einfach kündigen und gut. Aber 30 % Kürzungen gehen jetzt nicht und ich kann erst ab November wieder in den eigentlichen Beruf zurück. Wenn ich weiß, worauf ich bestehen kann, dann mache ich das einfach und sehe, was passiert. Danke

von Hettie am 31.01.2020, 16:16



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

10 Std / Mindestlohn / mündliche Vereinbarungen - hast du Zeugen dafür? Das ist nämlich im Zweifel das Problem. Der Ag kann einfach sagen, Geschäft hat von / bis geöffnet, ist doch klar, dass die 10 Std innerhalb dieser Zeit zu leisten sind. Pausen - wenn klar ist, dass du nur 6 Std arbeitest, musst du keine Pause machen. Dann kann der AG dich meines Erachtens nach dazu auch nicht zwingen. Tut er es dennoch, muss er sie meiner Meinung nach auch bezahlen. Bei mehr als 6 Std. ist Pause Pflicht und er muss sie auch nicht bezahlen. Teilschichten - sind nicht vergelichbar. Es sind 2 Schichten, die eben umx Uhr endet. Natürlich darfst du dann nach Hause gehen. Beträgt eine Schicht nur 4 Std, ist eh keine Pause vorgesehen - hast du einfach keine bezahlten Pausen. Du hast zwischen den schichten komplett frei. Arbeitszeitengesetz - natürlich gibt es das. Es regelt, wieviele Stunden du pro Tag, innerhalb einer Woche oder einer Doppelwoche arbeiten darfst, wieviel Freizeit du zwischen Arbeitszeiten haben musst etc. Und eben auch Pausen. Das JC hat natürlich Interesse daran, dich in einem besser bezahlten Job zu halten. Bzw. wenn du staatliche Unterstützung bekommst, kannst du eben nicht einfach ohne zwingenden Grund deinen aktuellen Job für einen schlechter bezahlten eintauschen. Ich würde mit deinem Chef reden und ihn nochmals darauf ansprechen, was ihr eigentlich besprochen habt. Und das würde ich mir dann schriftlich geben lassen. Du wirst ansonsten immer ein Problem haben, es im Zweifel auch zu beweisen. Ob ich mich zB genau informiert habe - ja, habe ich. Wenn der Vertrag etwas nicht eindeutig geregelt hat, habe ich nachgefragt und bei wichtigen Dingen diese Sachen auch nachtragen lassen. IdR habe ich aber Verträge bekommen, die sehr klar und eindeutig formuliert waren oder wo klar war, das dann die aktuellen Gesetze/Vorgaben zum Thema gelten.

von cube am 31.01.2020, 17:04



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

4 Tage vorher ist doch Luxus. Bei uns kommt manchmal eine Nachricht, und dann stehst du 10 min später bei der Arbeit, weil ein Kollege ausgefallen ist. Und die Schicht dauert 8 Stunden OHNE Pause. Oder am Tag zuvor. Nicht jede Arbeit kann man wochenlang vorher einteilen, es kommt eben drauf an. Und wenn man als Springer eingestellt ist, dann ist die Kalkulierbarkeit sehr begrenzt. Weißt du was? Du hast einen ganz gravierenden Denkfehler: Du arbeitest nicht für die 150 €, die dir nicht auf Harz-IV angerechnet werden. Du arbeitest für DEINEN Unterhalt! Und das ist ganz normal. Du hast eine Familie gegründet, um für sie zu sorgen. Du und der Kindsvater zusammen, ihr habt die Verantwortung für diese Familie, für euch und eure Kinder. Und nur weil der Staat (die Solidargemeinschaft der Steuerzahler) so fürsorglich ist, für euch in dem Maße hinaus zu sorgen, wie ihr es nicht selber könnt, bekommt ihr Sozialhilfe, genannt Harz-IV. Das ist der Ausnahmefall, und nicht die Normalität. Und das soll auch kein Dauerzustand sein. Und um auf deinen Job zurückzukommen: bei dem Maße an Unzufriedenheit, die aus jedem deiner Sätze durchkommt, bist du für deinen Arbeitgeber ein Problem. Unzufriedene Mitarbeiter stecken andere mit ihrer Stimmung an. Du bist unzufrieden, weil du 2/3 des Geldes, das du jetzt verdienst, zuvor als Harz-IV ohne Gegenleistung bekommen hast. Ich möchte dir raten, eine Arbeit zu suchen, die zu deinen Betreuungszeiten passt und mit der du dich identifizieren kannst. Ansonsten ist das Haarspalterei. Diese ganze Diskussion um Pausen, Tätigkeiten, Arbeitszeiten ist nicht zielführend. Es geht eigentlich um Identifikation mit der Arbeit und um Einsicht.

Mitglied inaktiv - 01.02.2020, 12:48



Antwort auf: Wie flexibel muss ich bei einem Minijob sein?

ruf doch mal beim Arbeitsgericht an und stelle deine frage, die helfen dir unentgeltlich. man muss sich nicht alles gefallen lassen, auch wenn uriah das meint. letztendlich gibt es aber bestimmt im Einzelhandel noch x ag´s die sozialer sind als der, den du dir ausgesucht hast, such dir was anderes, es sind nur noch 9 Monate....

Mitglied inaktiv - 02.02.2020, 13:43



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