Hallo, bin seit über 15 Jahren bei einem Arbeitgeber und habe in dieser zeit zwei kinder bekommen. War jedesmal 3 Jahre in Elternzeit. Nach dem letzten Kind arbeite ich nun wieder. Falls ich demnächst in ALG1 rutsche durch Kündigung, wie würde das Geld berechnet werden? nur nach den 3 Monaten oder Pauschalgehalt, da ich vorher in Elternzeit war? Vielen dank
von Libelle74 am 10.02.2013, 14:06