Haölo Frau Bader, Muss man einer betriebsärztlichen Mutterschutzuntersuchung schriftlich widersprechen bevor man einen Facharzt zu Rate zieht? Die Situation ist die folgende: Ich arbeite im Krippenbereich einer Kita. Der Betriebsarzt schaute in meinen impfpass und sagte Masern, Mumps, Röteln 2x geimpft, also Immunität vorhanden. Hatten Sie Windpocken? Ja. Ok, Immunität vorhanden. Oh Hepatitis A+B geimpft, Immunität vorhanden. Ich hab das letzte MutterschutzErgebnis von vor 3 Jahren dabei gehabt, worin stand, dass ich gegen Ringelröteln, Masern, Mumps, Hepatitis A und Windpocken Antikörper habe, gegen Hepatitis B, Cytomegalie und Röteln aber nicht. Also wurde nur Cytomegalie getestet, da er findet durch eine Impfung sei ich immun. Hepatitis B beispielsweise wurde vollkommen ignoriert. Ichhabe ihm den aktuellen Mutterpass vorgelegt, worin steht, dass die Immunität gegen Röteln grenzwertig ist, auch das hat er nicht berücksichtigt bei der Bewertung. Wenn ich den Schnipsel, der dem Schreiben für den Arbeitgeber beigelegt wurde, richtig verstehe, habe ich einen Wert bei Cytomegalie von 21,4 und habe somit einen positiven Befund, eine Erklärung dazu oder Informationen per Telefon, gibt es nicht. Ich bestehe nicht auf ein Beschäftigungsverbot, wenn es nicht nötig ist, aber ich bestehe darauf, dass ich kein Risiko eingehe für mein Kind, wenn ich zur Arbeit gehe. Was muss ich tun, außer meinen Gynäkologen zu befragen? Dem Arbeitgeber habe ich das Ergebnis am Montag natürlich direkt nach Erhalt mitgeteilt samt meiner Bedenken gegen diese Art und Weise der \\"Untersuchung\\" und habe auch mündlich die Zusage weitere Informationen dazu bei meinem Arzt einholen zu dürfen, offiziell wurde aber natürlich ein Schreiben verfasst, dass die vorübergehende Freistellung zur Klärung der Immunität aufgehoben ist aufgrund der Empfehlung des Betriebsarztes. Hab ich überhaupt eine Chance, wenn ich mir jetzt noch eine zweite Meinung von einem Facharzt einhole? Liebe Grüße
von Skorpion86 am 25.05.2020, 19:00