Hallo!
Ich bin langsam am Verzweifeln. Ich habe 2 Monate Elternzeit in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Ich will 30h statt 37h je Woche arbeiten.
Mein Arbeitgeber will mich jetzt in meinen 30h Arbeit in die unbeliebten Frühdienste zwingen, weil nur dort Bedarf bestünde. Ich darf Laut meinem Chef weder reguläre Nachtdienste oder reguläre Spärdienste machen. An Sonntagen und Feiertagen darf ich gar nicht arbeiten(dies würde Zulagen bedeuten) Ich soll zwingend zu der Zeit arbeiten kommen, wenn ich eigentlich zu Hause sein will. Meine Frau ist schwanger mit unserem 2.Kind und ist so sehr beeinträchtigt, dass sie sogar ein Berufsverbot bekommen hat. Nicht mal das interessiert meinen Arbeitgeber.
Ich hätte in den 2 Monaten regulär 11 Frühdienste gehabt (06:00-14:00). Jetzt will mein Arbeitgeber, dass ich 40(!) Frühdienste ableiste!
Es wird nicht mal akzeptiert, aus meinem regulären Schichtplan einfach einzelne Tage zu streichen.
Unser Betrieb ist 24h/365Tage voll besetzt. Wir sind 120 Arbeitnehmer.
Was soll ich meinem Chef sagen?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
F.Hahn
von
Hahninger
am 13.03.2019, 10:32
Antwort auf:
Wer bestimmt über die Arbeitszeiten während meiner Elternzeit
Hallo,
natürlich dürfen Sie Spätdienste u Nachtdienste machen - Sie sind ja nicht schwanger.
Wie er Sie einsetzen muss hängt vom Vertrag und der betrieblichen Übung ab. Was das mit dem BV zu tun hat verstehe ich nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2019
Antwort auf:
Wer bestimmt über die Arbeitszeiten während meiner Elternzeit
Verwechselt dein Chef evt. da etwas mit dem MuSchu? Aber du bist ja nicht die Mutter und unterliegst dementsprechend nicht den Regelungen zur Nacht/WE-Arbeit.
Andererseits ist der AG angehalten familienfreundlich zu entscheiden - er muss aber nicht. Familienfreundlich wäre ja nun aber eigentlich auch, dich eben nichts Nachts arbeiten zu lassen. Tagsüber schläfst du dann - wie würdest du denn da deine Frau unterstützen können?
Ob deine Frau ein BV (Beschäftigungsverbot) bekommen hat, ist für DEINEN AG nicht relevant.
Wenn dein Vertrag grundsätzlich die vom AG geforderten Arbeitszeiten beinhaltet, darf er dich nach betrieblichen Interessen auch so einsetzen, wie es eben der betriebliche Ablauf verlangt (Weisungs/Direktionsrecht des AG).
TZ in Elternzeit heißt nicht, dass man seine Arbeitszeiten nach eigenem Interesse frei bestimmen kann. Das hättest du dann in deinem Antrag auf TZ auch genau so angeben müssen - was der AG dann aber eben aus betrieblichen Gründen auch hätte ablehnen können.
Darüber hinaus frage ich mich, wie 7 Std. wöchentlich weniger arbeiten so einen großen Unterschied in der Unterstützung deiner Frau ausmachen. Wenn es ihr so schlecht geht, wäre es dann nicht besser, du nutzt die 2 Monate Elternzeit auch und bleibst zu Hause?
von
cube
am 13.03.2019, 11:00
Antwort auf:
Wer bestimmt über die Arbeitszeiten während meiner Elternzeit
BV deiner Frau ist sogar das falsche Argument. Denn BV bedeutet sie ist normal arbeitsfähig, darf aber ihrere Arbeit selbst nicht nachgehen. Besondere Schonung oder so sind bei einem BV eben genau nicht gegeben. Wäre sie gesundheitlich derartig eingeschränkt das nicht belastbar wäre, hätte sie eine AU bekommen müssen. da würde ich mich dann aber auch wundern wie du sie mit gerade mal 7 Stunden weniger wirklich entlasten willst.
Das mit Spät- und Nachtschicht betrifft das Mutterschutzgesetz, unter das du nicht fällst. Also dem AG da evtl mal nett drauf hinweisen. er scheint sich ähnlich wenig aus zu kennen damit wie du. Mein Rat wäre also sich mal die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit zu besorgen oder auszudrucken: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
Davon ab hast du in der EZ keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten, der AG kann dich genau so einsetzen wie es dein Vertrag hergibt. Wenn da auch Tagsschichten bei sind, dann kann der AG das. Ihr müsst euch da halt einigen. Alternativ du bleibst in der EZ komplett daheim. Oder du suchst dir für die 2 Monate einen anderen AG bei dem du dann innerhalb der EZ in TZ arbeitest. Fraglich aber ob das so gut ankommt und erst recht ob du was findest.
So nebenbei wird deine Frau sicherlich ein Beschäftigungsverbot bekommen haben, kein Berufsverbot. Bei einem Berufsverbot wird einem die Zulassung diesen Beruf weiter auszuüben aberkannt durch einen Richter. Weil man die Allgemeinheit vor dieser Person schützen muss. Schwangere dagegen bekommen wenn ein Beschäftigungsverbot.
von
Felica
am 13.03.2019, 11:11