Guten Tag Frau Bader,
mein Arbeitgeber sagt mir das ich nach den 2 Jahren Elternzeit nicht noch mal verlängern (gleich im Anschluß der 2 Jahre) darf. Schließlich müßte er zustimmen. Sie haben mir aber geantwortet, das es keiner Zustimmung bedarf! Finde den § aber auch nicht im BEEG, den sollte ich ihm mal zeigen, hat er geantwortet.
Glaub ich brauch doch bald rechtlichen Beistand....
Vielen Dank vorab
mfg
rebecca
von
Rebecca1975
am 19.04.2012, 09:27
Antwort auf:
welcher § bei Elternzeitverlängerung?
Hallo,
das steht in § 16 BEEG.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2012
Antwort auf:
welcher § bei Elternzeitverlängerung?
Zeig ihm die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium! (Die kann man sich runterladen)
Seite 66:
"Ist die Zustimmung der Arbeitgeberseite erforderlich?
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn der Arbeitgeberseite zugegangen sein."
Es gibt keinen Paragraphen, in dem das so wörtlich drin steht, aber es ergibt sich aus § 15 BEEG.
In der Broschüre gibts auch Telefonnummern, die dein Chef anrufen kann, falls er es immer noch nicht glaubt.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 19.04.2012, 10:05
Antwort auf:
welcher § bei Elternzeitverlängerung?
Hey SumSum,
hast mir echt super geholfen. Hab mir schon nen Wolf gesucht und das BEEG ist ja auch wirr geschrieben.
sooo jetzt hab ich ihn........
Danke
von
Rebecca1975
am 19.04.2012, 11:02