Hallo Frau Bader, ich werde ab November 2015 Elterngeld beziehen (ET: 07.09.2015) Können Sie mir sagen, welche Zulagen bei der Berechnung berücksichtigt werden? Ich arbeite als Polizeikommissarin im Schichtdienst. Mir ist bekannt, dass die Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit nicht berücksichtigt werden. Allerdings erhalte ich jeden Monat eine Wechselschichtzulage (zusätzlich zu den einzelnen Zuschlägen für die Nachtarbeit etc.), die versteuert wird. Wie sieht es bei dieser aus? Weiterhin erhalte ich mein Weihnachts- und Urlaubsgeld als monatliche Sonderzulage, die ebenfalls versteuert wird. Wird diese berücksichtigt? Bisher habe ich nur gehört, dass steuerfreie Zulagen nicht zur Berechnung herangezogen werden... Vielen Dank im Voraus Andrea K.
von andrea26 am 13.07.2015, 20:55