Umzug-teilt das Jugendamt dem Vater die neue Adresse mit? Hallo. Ich verfüge über das alleinige Sorgerecht meines schulpflichtigen Kindes. Es gibt keine Unterhaltsregelungen über das Jugendamt. Da ich nicht wollte, dass er sich verschuldet. Ich möchte umziehen und auch dem Vater weiter einen Umgang ermöglichen. Bisher war das Kind zu 60 Prozent bei mir. Der Umgang lief insofern gut als das ich viele Zugeständnisse gemacht habe. Aus heutiger Sicht waren es vielleicht zu viele. Ein weiterer Umgang soll wie gesagt weiterhin ermöglicht werden. Allerdings möchte ich nicht, dass er vom Jugendamt jetzt die neue Adresse erfährt oder dass meine Position im Streitfall vor dem Jugendamt eine schlechte ist, wenn ich wegziehe (schon seit Jahren geplant und bisher hat es ihn nicht interessiert) und er sich plötzlich doch noch dagegenstellt. Ich habe ihm eine Elternvereinbarung vorgeschlagen, er sagte zwar ja aber seit Wochen höre ich nichts von ihm. Wie ist es mit der Anmeldung in einer neuen Stadt, etwa 500 km entfernt? Muss ich das Jugendamt informieren und wird der Vater über die Anmeldung informiert? Wie sind die Konsequenzen wenn ich mich und mein Kind jetzt ummelde und es ihm nicht gleich sage? Wegen der Schulpflicht muesste das 7-Jährige Kind in der Umzugsphase auch noch am alten Wohnort zur Schule gehen. Die neue Schule sieht das unproblematisch. Zeitlich drängt mich die Frage sehr und ich freue mich über Hinweise. Danke und viele Gruesse
von Lilililiana am 21.02.2018, 15:22