Welche Konditionen habe ich wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Konditionen habe ich wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

Hallo Frau Bader, Habe eine Frage an Sie. Bin nun im dritten Jahr meiner Elternzeit. Wenn ich nun schwanger werden würde ,wonach würde das Elterngeld berechnet werden? Da ich auch direktes Berufsverbot habe. Habe beim ersten Kind meinen Grundlohn in der Schwangerschaft bekommen. Bekomme ich das bei der zweiten Schwangerschaft ( in der Elternzeit) auch ?

von BK112 am 15.10.2017, 21:40



Antwort auf: Welche Konditionen habe ich wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

Hallo, 1. Ihnen sollte bewusst sein, dass ich die gesetzlichen Vorgaben geändert haben und der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot möglichst nicht aussprechen soll. Das bedeutet, Sie können nur dann antreten, um in einem BV zu gehen, wenn das erste Kind tatsächlich betreut ist. 2. Ansonsten bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2017



Antwort auf: Welche Konditionen habe ich wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

Du, ohne das böse zu meinen, aber deine Frage gibt es hier drei Mal die Woche. Wie wäre es damit, die Suchfunktion zu nutzen? - Hast du bis zum Beginn des neuen MSchutz nicht arbeiten gewesen, bekommst du Mindestsatz, sonst entsprechend mehr. - Wenn du in EZ bist, kannst kein BV bekommen. - Ob du überhaupt ein BV bekommst wird die Gefährdungsbeurteilung zeigen, wenn du den ersten Tag auf Arbeit erscheinst nach Ende deiner EZ. Ggf steht ja in Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung. - BV bekommst du nur, wenn du nicht-schwanger arbeiten könntest, sprich wenn dein Kind betreut ist. Dann in Höhe dessen, was du ohne BV verdienen würdest. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 15.10.2017, 21:49



Antwort auf: Welche Konditionen habe ich wenn ich in der Elternzeit schwanger werde?

einfach so jetzt schon sagen dass du bv bekommst und damit rechnen ist riskant da sich die gesetze zum glück geändert haben. der AG Muss dir einen anderen arbeitsplatz geben und du Musst den annehmen. hat meine vorrednerin ja schon geschrieben..und wenn du in elternzeit bist bekomsmt eh kein bv da du ja nicht arbeiten bist..

von mellomania am 16.10.2017, 05:08



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