Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich bin Mutter von einem 1 1/2 jährigen Sohn(geb. Sept.2013) mit beantragter 3jähriger Elternzeit. Meine letzte Elterngeldauszahlung bekomme ich im Juli 2015.Nun bin ich frisch schwanger geworden und uns würden dann quasi ab August 2015 bis Januar 2016 rund 500€ monatlich fehlen. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit für mich diesen finanziellen Engpass in dieser Zeit zu überbrücken? Als Zusatzinformationen: Ich habe vor der 1. Schwangerschaft Vollzeit mit einem Festvertrag gearbeitet. Und bei eintreten der 1. Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen. Hoffe jmnd kann mir weiterhelfen und ich habe es verständlich formuliert. Vielen Dank Lg

von juleinlove0305 am 23.05.2015, 21:51



Antwort auf: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, würden sie, auch zwischen der Elternzeit und der neuen Schwangerschaft, gerne Teilzeit arbeiten, fürchten aber, dies nicht zu können, weil Sie in einem Bereich tätig sind, wo Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. es ist natürlich ein Problem, bei dem Arbeitgeber zu beantragen, Teilzeit zu arbeiten, wenn sie die Arbeit tatsächlich gar nicht antreten können. Deshalb würde ich mir bei einem anderen Arbeitgeber eine Tätigkeit suchen, wo das Beschäftigungsverbot nicht greift. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2015



Antwort auf: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

Wie wäre denn der Plan ohne Schwangerschaft gewesen ? Du solltest schleunigst schauen dass Du woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehst. Du hast schon 6 Monate mit 0€ für das neue Elterngeld. Wenn die 500€ Euch bei einem Kind so fehlen, mit dem 2. Kind wirst Du nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen, sofern Du kein Einkommen hast. Die Elternzeit von Kind 1 kannst Du zum neuen Mutterschutz beenden, dann bekommst Du das volle Mutterschutzgeld. Je nachdem was Dein Mann verdient wären Wohngeld oder Kindergeldzuschlag eine Option.

von Sternenschnuppe am 23.05.2015, 22:20



Antwort auf: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

3 Jahre Elternzeit bedeutet ja nicht, das man innerhalb dieser nicht arbeiten kann/darf. Wäre also echt die Frage, was war geplant wenn du nicht schwanger geworden bist? Nach dem was ich bisher gelesen habe, wärst du dann ja auch zuhause geblieben. Dann würden auch ja unabhängig von de Schwangerschaft auch die 500 € fehlen. Oder hattest du deinem AG gesagt, das du nach dem Elterngeld innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten willst? Dann würde das normal anlaufen, Du bekämst bis zum neuen Mutterschutz dein Teilzeitgehalt, oder Alternativ halt evtl über die Höhe des Teilzeit-Leistung ein Beschäftigungsverbot ( wenn das auch dieses mal wieder greift) Zum neuen Mutterschutz kann du dann die erste Elternzeit beenden, und bekämmst dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Bis zu 12 Monate von der ersten Elternzeit könntest du dir dann, mit Zustimmung des AG, auf einen späteren Zeitpunkt übertragen lassen. Würde dann auch das neue Elterngeld erhöhen wenn Du Teilzeit arbeitest, sonst dürfte das weit geringer ausfallen als jetzt. Wenn ich das richtig sehe, läuft das nämlich (trotz 2jähriger Auszahlung) auf den Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus (bis erster 3 Jahre ist) heraus. Nur das erste Jahr Elterngeld wäre herausgenommen worden, alle Monate nach dem, 1ten Geburtstag Deines Sohnes laufen bereits mit 0 € in das neue Elterngeld ein. Wenn da nichts ausgemacht ist, bleibt nur der Weg zu schauen ob Wohngeld, erhöhtes Kindergeld oder notfalls Hartz4 greifen. Wobei dir bei letzteren evtl gesagt wird, ist nicht. Hier sagen die Berater zu Müttern mit in Elternzeit ruhenden Arbeitsvertrages nämlich, sie zahlen nicht, da Frau mindestens ja Elternzeit arbeiten gehen könnte. Auch trotz Elternzeit. Nur wenn Teilzeit nicht reicht, zahlen die dann ergänzend Hartz4. Sollte der Arbeitsvertrag, warum auch immer, beendet sein, könntest du innerhalb der Stunden welche Du Teilzeit arbeiten könntest/willst, Arbeitslosengeld1 beantragen. Musst aber die Kinderbetreuung nachweisen. Und, auch diese Monate laufen mit 0 € in die Berechnung ein. Du siehst, am sinnigsten wäre echt, wenn Du mindestens Teilzeit arbeitest. Immerhin hast du dann noch ein paar Monate. Und Schwangerschaft hindert einen ja nicht daran zu arbeiten. Ach ja, jetzt die Elternzeit vorzeitig beenden um dann ins BV zu gehen, ist nicht erlaubt. Das wäre Sozialbetrug. Nur falls dir wer dazu rät.

Mitglied inaktiv - 24.05.2015, 08:35



Antwort auf: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

Vielen dank schon mal für die Antworten. Der Plan bei nicht eintreten einer Schwangerschaft wäre gewesen die Bewerbungen für einen 450€ Job oder Teilzeit Job einzuwerfen. Oder bei meinem alten AG in 450€ oder Teilzeit arbeiten zu gehen. Falls ich keine positive Resonanz auf meine Bewerbungen bekomme. Für mich stellt sich halt nur noch die Frage , ich muss doch meinen neuen oder alten AG über die jetztige Schwangerschaft informieren oder? Sonst wäre das doch auch Betrug oder? Und wer stellt jmnd schwangeres ein? Und heißt das also ich bekomme wenn ich nicht arbeiten gehe nur 1 oder 2 Jahre den mindestsatz? Danke nochmal LG

von juleinlove0305 am 24.05.2015, 09:59



Antwort auf: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

Für ein Jahr 300€ und 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist. Das kannst auch splitten lassen auf 2 Jahre dann. Deinem AG kannst die Schwangerschaft melden wann Du magst. Spätestens wenn Du die Elternzeit zum Mutterschutz beendest. Und 450€ Kräfte werden auch manchmal nur für eine Saison gesucht. Brauchst die Zustimmung des AG in Elternzeit woanders zu arbeiten. Wenn Du mindestens 15 Stunden die Woche anbietest und Dein AG Dir schriftlich gibt, dass er Dich aus betrieblichen Gründen nicht beschäftigen kann, dann kannst Du sogar ALG1 in Elternzeit beantragen. Musst nur die Kinderbetreuung nachweisen. ALG1 zählt fürs Elterngeld allerdings auch als 0€

von Sternenschnuppe am 24.05.2015, 10:14



Antwort auf: Welche Finanzielle Unterstützung bei schwangerschaft in Elternzeit?

Hallo Frau Bader. Ja sie haben Recht ich arbeite im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei. Dort würde das BV wieder greifen. Allerdings habe ich noch eine Frage: Muss ich nicht bei antreten eines neuen Arbeitsverhältnisses dem neuen AG von meine bestehenden Schwangerschaft bescheid geben? Ist es sonst nicht betrug? Freue mich auf Antwort. Danke. Lg

von juleinlove0305 am 26.05.2015, 13:36



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