Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort zu meiner Frage vom 4.5. Da ich die Teilzeitarbeit nach dem EU ja jetzt langsam beantragen müßte, falls ich das 4.Jahr nicht in Anspruch nehme, brauche ich nochmals ihre Hilfe. (Erster Arbeitstag ist der 23.8. letzter Termin zum Beantragen des TZ wäre der 23.5. - ist das richtig?) Wenn sich im 4. Jahr ein weiteres Kind einstellen sollte, steht mir ein MuSchu-Geld zu? Wenn ja woraus berechnet sich das? Danke nochmals Stephanie
Mitglied inaktiv - 11.05.2001, 12:31