Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bis April 2013 Elternzeit und würde dann bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen, da ich zum einen erst ab August 2013 einen Betreuungsplatz für meine Tochter bekomme und mich zum anderen auch beruflich umorientieren möchte. Was gilt es für mich in der Zeit von April bis August/September 2013 zu beachten? 1) Ich muss mich doch nicht arbeitslos melden, da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund eines fehlenden Betreuungsplatzes meiner Tochter sowieso nicht zur Verfügung stehe. Oder muss ich mich arbeitslos melden, da es ja auch sein kann, dass ich ab August 2013 erstmal keinen neuen Arbeitsplatz finde? Nicht, dass ich da Fristen versäume. 2) Was muss ich zum Thema Versicherungsschutz beachten bzw. um was muss ich mich kümmern in diesem besagten Zeitraum, damit es kein böses Erwachen gibt? Vielen Dank für Ihre Rückantwort Tanja K.
von dufti007 am 15.06.2012, 15:53