In der Erklärung zum Einkommen zum Elterngeldantrag wird nach "Gewinneinkünften" gefragt. Wenn neben einer (Vollzeit-) Beschäftigung als Arbeitnehmer (= Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit) in der Steuererklärung auch Ausgaben für einen Kammerbeitrag (ca. 250,00 EUR) und Einnahmen in Höhe von ca. 200,00 EUR geltend gemacht wurden - sind aufgrund dieses Verlusts Angaben zu Gewinneinkünften in der Erklärung zum Einkommen zum Elterngeldantrag zu machen? Oder sind diese Angaben wegen des Verlusts und dem Fehlen eines Einkommens für den Elterngeldantrag irrelevant? Wenn man Angaben machen müsste, würden sich auch Schwierigkeiten bei der Beantwortung des Feldes L (Wochenarbeitszeit) ergeben, da keine messbare Wochenarbeitszeit vorliegt.
von pamplona am 18.03.2013, 16:38