Liebe Frau Bader,
ich bin Beamtin und habe ein individuelles Beschäftigungsverbot (6 Stunden pro Tag). An manchen Tagen muss ich aber trotzdem länger bleiben, da sonst meine Einheit nicht besetzt wäre. Habe ich bei Beschäftigungsverbot weiterhin Anrecht auf die Sammlung von Überstunden oder wird die Zeiterfassung bei 6 Stunden gekappt.
Vielen Dank und viele Grüße
von
ixipixi
am 03.12.2013, 17:07
Antwort auf:
Was geschieht mit Überstunden bei individuellem Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Beschäftigungsverbot ist Beschäftigungsverbot. Da gibt es keine Überstunden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Was geschieht mit Überstunden bei individuellem Beschäftigungsverbot?
Du DARFST aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 6 Stunden machen! Arbeit darüber hinaus schadet dir und deiner Schwangerschaft.
Dafür ist das BV da!
"Überstunden" zu machen, widerspricht dem Beschäftigungsverbot.
Wenn du nämlich doch mehr als 6 Stunden machen könntest, ist das BV hinfällig! Oder was meinst du?
Sprich mit deiner Personalstelle. Die sollte sich mit den Grenzen eines stundenweise-BV auskennen.
Disponieren und ausgleichen musst nicht du, sondern dein Vorgesetzter!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.12.2013, 10:39