Frage: Was genau heißt Umgangsrecht?

Hallo Frau Bader! Auf meine letzte Frage antwortete mir "mickymouse", der Vater von Nino bekommt "Umgangsrecht". Was genau bedeutet das für ein 7 Monate altes Kind. Da er schon angedroht hat, vors Gericht zu gehen, werden wir uns so wohl nicht einigen können. Gibt es da irgendwelche festen Bestimmungen, wie oft er sein Kind sehen darf? Oder was ist "normal"? Was wird alles auf uns zukommen? Vielen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 29.11.2002, 19:41



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

hallo, man sagt, je juenger das kind um so haeufiger der umgang. das kann z.bsp. alle 2 wochen oder woechentlich bedeuten. gesetzlich ist sowas glaube nicht festgelegt, da einigt man sich dann bei gericht oder beim jugendamt. willst du denn nicht, dass er umgang hat? wenn ja wieso? lg

Mitglied inaktiv - 29.11.2002, 22:57



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

Hallo Du! Schön von Dir zu hören :-) Es ist nicht so, daß ich nicht möchte, daß er Umgang hat. Schließlich weiß ich, daß er ihn auch liebt. Aber der Gedanke, daß Nino so oft weg sein könnte macht mir Angst, ich hänge sehr an ihm... Und Nino kennt die Familie seines Vaters kaum (die lassen sich nie blicken, weil sie wissen, daß wir immer streiten). Jedesmal wenn wir unseren Anstandsbesuch machen und ihn jemand auf den Arm nimmt, weint er (obwohl er sonst eigentlich noch nicht gefremdelt hat...). Da tut mir der kleine Schatz immer leid; und wenn dann nicht mal seine Mama dabei ist, um ihn wieder zu trösten?! Da muß man sich wohl erst dran gewöhnen, was?

Mitglied inaktiv - 30.11.2002, 09:06



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

hallo du, ich denke der zwerg weint, da ihr ja mal einen anstandsbesuch macht. also nicht sehr oft, denke ich. wie ist er denn so nach einer weile? weint er dann auch noch oder geht es dann? wieso eigentlich so oft? du must ihn doch nicht jeden tag weggeben. wenn das alle 14 tage ist ist es auch o.k. meine ehrliche meinung ist, ich denke du kannst nicht loslassen. das problem haben viele. ist den auf deinen ex verlass, was den kleinen betrifft? wenn ja, warum machst du es dir dann so schwer, ich waere manchmal dankbar gewesen, wenn mein ex sich mal gekuemmert haette, denn so ein tag mal ganz fuer sich allein kann auch schoen sein. wenn du allerdings kein vertrauen zu ihm hast, ja dann.... ich denke, wenn er oma und opa oefter sieht, dann weint er auch nicht mehr. ist dein zwerg mal irgendwo anderst allein, z.bsp. bei deiner mutter oder so? lg

Mitglied inaktiv - 30.11.2002, 21:38



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

Ich glaube, Du hast Recht: Ich kann nicht loslassen. Ich liebe Nino halt sooo sehr (wahrscheinlich um so mehr, seit unsere Beziehung kaputt ist). Bei meinen Eltern ist der Kleine oft (anfangs mit mir, später dann auch ohne mich, letzt sogar über Nacht). Da weiß ich eben er ist in guten Händen. Mit seinen anderen Großeltern versteh ich mich halt schon nicht so gut, da hab ich natürlich auch nicht so viel Vertrauen (bei denen ist alles anders, die rauchen in der Wohnung und lassen Nino auch von der 7jährigen Cousine rumtragen...). Als "Mama" darf man sich sich ja wohl noch sorgen??? Klar, es ist schön, mal einen Tag für sich zu haben. Das kann ich auch mal richtig genießen; aber nur, wenn ich weiß, daß Nino in guten Händen ist! Sein Papa ist da, denke ich, schon okay. Wenn da nur der Rest der Sippe nicht wäre... Aber was soll das alles, ich muß es ja sowieso akzeptieren. Werd mich vielleicht irgendwann dran gewöhnen...?

Mitglied inaktiv - 01.12.2002, 10:41



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

LG

Mitglied inaktiv - 01.12.2002, 19:18



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

hallo, das kenne ich mit dem nicht loslassen. bei meiner grossen war ich auch die oberglucke. bei meinem zweiten bin ich nicht mehr ganz so schlimm. wenn du dem vater vertraust, dann wuerde ich den kleinen auch hingeben. das mit den grosseltern kannst du ihm doch sagen, mit dem rauchen und rumtragen. musst sie ja nicht gleich ganz so schlecht machen :-) freu dich, dass du dem vater vertrauen kannst und du ihn in guten haenden weist und er ausserdem auch noch interesse zeigt. ich musste meine grosse mal mit der polizei abholen, da sie nicht rausgegeben wurde. das ist weniger schoen. da ist das vertrauen auf alle faelle weg. ich wuensche dir ein schoenes weihnachtsfest und einen guten rutsch ins neue jahr. lg

Mitglied inaktiv - 02.12.2002, 21:33



Antwort auf: Was genau heißt Umgangsrecht?

Hallo, ich nochmal! Wollte mich bei Dir fürs "zuhören" bedanken. Es tut gut, sich mal mit jemandem auszutauschen, der das schon durchgemacht hat, was ich noch vor mir habe... Wünsche Dir auch frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! P.S.: Wenn es was neues gibt, findest Du mich (bzw. ich Dich) auf der Seite "Alleinerziehend - na und?", da guck ich nämlich öfter rein (meine Rechtlichen Fragen sind erstmal beantwortet)!

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 13:49



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hallo, frohe weihnachten und einen guten rutsch, dir und deinem zwerg. lg

Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 22:35



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