Nach dem neuen Elternzeitgesetz muß ich ja 2 Wochen nach Entbindung meinem AG erklären,wie lange udn ob ich in den nächsten 2 Jahren Elternzeit nehmen möchte.Ich möchte nun 2 Jahre nhemen ,aber innerhalb dieser Zeit auch wieder halbtags arbeiten gehen. Da ich noch überhaupt keine Ahnung habe, obs meinem Kindgut geht und ich einen Betreuung für ihn bekomme,kann ich folgkich auch nicht 2 Wochen nach Entbindung eine Erklärung abgeben,ob ich nach 1/2 Jahr,1 Jahr oder 1 1/2 J. wiederkomme. Wie ist denn die Rechtslage? Dankeschön für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 22.05.2002, 17:40