Hallo Frau Bader! Muss nach Beendigung der Elternzeit erst eine gewisse Zeitspanne gearbeitet werden um im evtl. erneuten BV Anspruch auf volles Gehalt zu haben? Ich versuche es mal genau zu erklären: Nach Beendigung der Elternzeit wird eine Vollzeitstelle im Krankenhaus angetreten. Bei einer SS wird dort ein direktes BV ausgesprochen. Nun wird ja das Gehalt im BV auf Grundlage der letzten 3 Monate berechnet. Würde dann auch das Elterngeld mit angerechnet oder zählt das nicht? Muss man erst 3 Monate voll gearbeitet haben um dann Anspruch auf das volle Gehalt zu haben??? Ich danke Ihnen für ihre Antwort.
von Fidibuss am 03.01.2012, 10:17