Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe seit gut einem halben Jahr getrennt von meinem Mann mit meiner Tochter 5. Sie kommt nächstes Jahr in die Schule. Nun geht es um die Schulwahl. Ich habe die Möglichkeit einer öffentlichen oder einen kirchliche Schule. Ich würde gerne meine Tochter auf die kirchliche Schule bringen, weil mir die Art und Weise der Unterrichtung besser gefällt und auch meine Tochter davon begeistert ist. Hinzu kommt noch das die halbe Kindergartengruppe mit eingeschult wird. Was aus meiner Sicht meiner Tochter, die duch die Trennung schon einiges mitgegmacht hat, gut tuen würde, wenn ihr die Freunde erhalten bleiben. Kann ich die Entscheidung der Schulwahl allein treffen muß er bei der kirchlichen zustimmen, was kann ich machen wenn er die kirchliche nicht will? Dann habe ich noch ein anderes Problem. Demnächst steht Weihnachten an. Unser erstes Weihnachten getrennt. Welche gesetzlichen Regelungen liegen vor, wer wann wie das Kind Weihnachten hat? Kann er auf den 24. bestehen oder steht der mir zu, das das Kind bei mir lebt und ich gebe das Kind ihm am 25. von Früh bis Abends? Vielen Dank das Sie sich Zeit nehmen zum beantgworten meiner Frage. MfG
Mitglied inaktiv - 07.11.2006, 09:05