Hallo Frau Bader,
ich hätte eine Frage zum Arbeiten während der Elternzeit. Ich bin nun seid 11 Jahren in einem Unternehmen (öffentlicher Dienst) und war vorher eine Vollzeit Kraft. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, meine Tochter ist nunr 1 Jahr alt. Nun habe ich bereits 2 mal angefragt bezüglich einer Teilzeitstelle und wurde immer vertröstet, hinzu kam die Aussage das Neuverträge unter 16 Stunden nicht mehr abgeschlossen werden, zudem zur Zeit nichts frei ist und auch nichts in Aussicht ist das etwas frei wird.
Wie verhält sich das am Ende dieser 2 Jahre Elternzeit wenn mir weiterhin nichts angeboten wird, ist man verpflichtet dann Vollzeit zu arbeiten wenn man nicht die Elternzeit verlängert ?
Darf ich und wieviel bei einem anderen Unternehmen während dessen arbeiten ?
Vielen Dank und viele Grüße
ciucas
von
ciucas
am 27.05.2013, 11:32
Antwort auf:
Während Elternzeit arbeiten ?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013