Hallo, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit. Zunächst hatte ich meine Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängert, sie geht aktuell bis 08.08.2019. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber habe ich zum Ende der Elternzeit gekündigt, da eine Beschäftigung für halbe Tage dort nicht möglich ist. Jetzt hat sich die Situation dahingehend entwickelt, dass ich doch gerne bereits ab Herbst 2018 wieder arbeiten würde. Meine Frage ist nun - wie gehe ich bzgl. der Elternzeit vor, die eigentlich bis August 2019 läuft, muss ich meine Kündigung bei meinem aktuellen Arbeitgeber dann doch bereits zu einem früheren Zeitpunkt aussprechen, z.B. zum 01.10.2018? In diesem Fall müsste ich mich dann drei Monate vorher arbeitssuchend melden oder? Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Krankenversicherung? Für eine Information wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße Heike Pöhler
von Hecki1906 am 12.12.2017, 19:00