Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn Lucas. Da ich im Februar alleine in Urlaub fahre, bleibt er bei seinem Vater. Muß ich ihm für diesen Zeitraum eine Vollmacht schreiben, damit er auch wenn nötig Entscheidungen treffen kann und was sollte die Vollmacht auf alle Fälle beinhalten?
Vielen Dank im voraus
Judith
Mitglied inaktiv - 08.01.2001, 19:12
Antwort auf:
Vollmacht für den Vater
Liebe Judith, eine Vollmacht sollte in Form einer befristeten Generalvollmacht ausgestellt werden, d.h., dass seitens des Kindsvaters alle in diesem Moment nötigen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Wenn Sie das möchten, können Sie auch eine Klausel bzgl. einem Notfall (OP-Genehmigung etc.) mit aufnehmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2001