Frage:
Verstezung nach der Elternzeit
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Rechte nach der Elternzeit.
Ich arbeite in einem sehr Grössen Unternehmen im Filialbetrieb als Akustikmeisterin. Bisher hatte ich eine Anfahrt von 25-30 Minuten.
Nun ist es so, dass in der Filiale kein weiterer Akustikmeister eingesetzt werden kann, weil es einfach nicht nötig ist. Dann wäre die Filiale überbesetzt. Ich möchte gerne nach der Elternzeit nur noch halbtags/vormittags arbeiten. Es gibt noch eine weitere Filiale in der Nähe, die ebenfalls kein Personal mehr braucht. Nun möchte mein Arbeitgeber mich in eine Filiale stecken die 45 Minuten Anfahtrt für mich mit sich zieht. Muss ich dem nachgehen?
Kann ich dann zusätzlich Fahrtgeld verlangen?
Ausserdem möchte mein Arbeitgeber auch dass ich nachmittags arbeite, da vormittags die Filiale schon gut besetzt ist. Die ist aber nicht möglich, da ich den kleinen von der Kita abholen muss. Kann ich da einfach nein sagen?
Kann ich auf meinen alten Arbeitsort bestehen?
In meinem Vertrag ist kein Arbeitsort festgelegt.
Vielen Dank im Voraus!
VG Melina
von
Melina03031992
am 23.04.2018, 09:00
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Hallo,
wenn im Vertrag ein Arbeitsort festgelegt ist, kann der Arbeitgeber sie versetzen. Er muss sie noch kein Fahrt Geld bezahlen. Wenn Sie das nicht leisten können und auch eine Unterbringung des Kindes nicht gewährleisten können,müssen Sie kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2018
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Wenn in deinem Arbeitsvertrag kein bestimmter Ort festgelegt ist bzw. du auf Basis des Vertrages auch an anderen Orten eingesetzt werden könntest, kann die dein AG versetzen.
TZ kannst und darfst grundsätzlich beantragen und auch Wunscharbeitszeiten angeben - der AG kann dem jedoch auf Grund betrieblicher oder organisatorischer Belange widersprechen bzw. im betrieblichen Interesse Arbeitszeiten fordern - sofern diese in deinem alten Vertrag ebenfalls so genannt waren.
Sprich: vertragliche Arbeitszeit von zB 8-16 Uhr heißt, der AG darf dich auch in TZ am Nachmittag einsetzen.
So, wie du es jetzt geschildert hast, hat der AG offenbar gute Gründe, dich an bestimmten Standorten einzusetzen und auch die Handhabe (vertraglich), dich am Nachmittag einzusetzen.
von
cube
am 23.04.2018, 11:22
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Jedoch was mache ich mit meinem Kind? Ich habe keine Betreuungsmöglichkeit am Nachmittag... gibt es da keine Sonderregelungen?
von
Melina03031992
am 23.04.2018, 11:42
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Ab dem 1. LJ hast du Anspruch auf Betreuung deines Kindes, die es dir ermöglicht, deinem Job auch wieder nachgehen zu können. Wende dich an die Stadt/Gemeinde und erkläre denen, dass du auf Basis deines Vertrages eben eine Betreuung auch am Nachmittag benötigst. Bzw. hast du bereits einen Kita-Platz? Denn da kannst du ja angeben, wie lange dein Kind betreut werden soll?
von
cube
am 23.04.2018, 12:02
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe bereits einen Kita-platz. Die Kita hat allerdings nur bis 16:00 Uhr geöffnet. Wir haben faste Ladenöffnubgszeiten 9:00-13:00 Und 14:00-18:00
Das heisst ich könnte maximal bis 15:00 arbeiten, wenn ich meinen Sohn um 16:00 von der Kita abholen muss.... mein AG möchte gerne dass ich von 14:00 -18:00 arbeite.
von
Melina03031992
am 23.04.2018, 12:23
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Oh mann, das sind natürlich Arbeitszeiten, die nicht mit Kita oder TaMu zu vereinbaren sind.
Wie genau so ein Fall jedoch rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen. Also, ob es da irgendeine Regelung gibt, durch die der AG dir entgegen kommen müsste.
Da wissen andere hier oder eben Frau Bader besser Bescheid.
Ich würde nämlich spontan sagen, dass du leider Pech hast und entweder für einen Babysitter nach der Kita sorgen muss oder dir tatsächlich im Zweifelsfall einen neuen Job suchen.
Aber warte erst mal ab, was dazu noch an Antworten kommt.
von
cube
am 23.04.2018, 12:56
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Okay, vielen Dank trotzdem für die Antworten! :)
von
Melina03031992
am 23.04.2018, 13:08
Antwort auf:
Verstezung nach der Elternzeit
Du kannst bzw solltest dich erstmal beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und dir einen Termin geben lassen. Denn das mit deinem aktuellen ag und dir wird wohl nichts mehr!
Ich war 12 Jahre im Einzelhandel, auch Schichten. Nachdem die Oma bei der Nachmittagsbetreuung (nach Krippe 16 Uhr!!!) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konnte, konnte ich nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt selbst kündigen ohne eine Sperre zu erhalten. Ich hatte niemanden für die mittagsbetreeung und sollte bzw musste bis 20 Uhr arbeiten... und konnte das alles auch belegen. Hatte aber nach drei Wochen Jobsuche recht schnell nen Job! Mach dich mal schlau!!!
Grüssle Marijana
von
marijanam79
am 23.04.2018, 19:42