Frage: Versetzung nach Elternzeit

Mein AG will mich nach der Elternzeit 55 km weit versetzten,arbeite aber nur 25 Std die woche,darf er das so einfach.Meine tochter geht dann in die krippe hier vor ort ich muss doch auch in der nähe bleiben???Kann nicht garantieren das ich sie rechtzeitig abholen kann bei den staus????

von Skyline78 am 05.05.2014, 14:28



Antwort auf: Versetzung nach Elternzeit

Hallo, er muss Ihnen nachd er EZ den gleichen oder einen verglcihbaren Platz anbieten. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2014



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