Sehr geehrte Frau Bader,
gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich gemeinsamer Elterngespräche?
Mutter und Vater haben gemeinsames Sorgerecht, der Umgang erfolgt im erweiterten 14-Tage-Modell (plus ein Tag Umgang alle 14 Tage unter der Woche).
Der Kindsvater besteht auf gemeinsame Elterngespräche. Er ist äußerst impulsiv und verbal - aggressiv, diskriminierend, reißt die Gesprächsführung an sich - vernünftige, d.h. Sinn tragende und v.a. zielführende Gespräche sind nicht möglich.
Ich selbst hatte während der letzten Gespräche kaum Möglichkeit zu reden "Halt den Mund". "Was du sagst, interessiert eh keinen." "Mit dir rede ich nur vor Gericht, denn wir haben einen Konflikt und das wird auch so bleiben."
Welche rechtliche Grundlage gibt es hier und was kann ich tun?
Vielen Dank im Voraus
Rosine456
von
Rosine456
am 17.02.2020, 13:12
Antwort auf:
Verpflichtung zu gemeinsamen Elterngespräch? (Kita/Schule)
Hallo,
schalten Sie das JA ein. Die vermitteln. Ihre Vier-Augen-Treffen bringen ja nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2020
Antwort auf:
Verpflichtung zu gemeinsamen Elterngespräch? (Kita/Schule)
Ja. Bei gemeinsamem Sorgerecht haben beide Eltern das Recht, an diesen Gesprächen teilzunehmen. D.h. er muss über die Termine informiert werden. Kanne r da nicht und es gibt auch keinen Ausweichtermin, kannst du alleine teilnehmen - musst ihn dann aber über die Dinge informieren die dort besprochen wurde.
(Weitreichende) Entscheidungen darfst du auch nicht alleine treffen. Also so etwas wie "Klasse wiederholen" etc müsstest du dann erst mit ihm besprechen.
Was mich aber wundert: die KL oder Rektor(in) hat dazu nichts gesagt? Ich würde erwarten, dass diese darauf hinweist, das es hier um euer Kind geht und private Streitigkeiten zwischen den Eltern nicht hier in IHREM Gespräch ausgetragen werden. Sich einen solchen Umgangston in ihrem Gespräch daher auch verbittet. Im Zweifel könnte sie das auch abbrechen oder denjenigen, der sich so verhält, des Raumes verweisen. Dann müsste der andere eben hinterher wieder informieren, was in Abwesenheit besprochen wurde.
von
cube
am 17.02.2020, 14:01
Antwort auf:
Verpflichtung zu gemeinsamen Elterngespräch? (Kita/Schule)
Im Zweifel kannst du natürlich mit dem JA sprechen, die Situationen schildern und um Hilfe diesbezüglich bitten. Würde ich wohl auch tun, schon damit solche Dinge dokumentiert sind/bekannt sind.
von
cube
am 17.02.2020, 14:03