Hallo, ich habe in Baden-Württemberg Landeserziehungsgeld für das 3. Lebensjahr beantragt. Als Einkommen wurde das Einkommen vom Vorjahr angenommen. In diesem Jahr war mein Mann arbeitslos und jetzt verdient er 400 EUR weniger als im letzten Jahr. Trotzdem wird keine Neuberechnung vorgenommen und das Erziehungsgeld wurde gestrichen. Das kann doch nicht richtig sein?! Was kann ich da machen?
Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 13:49
Antwort auf:
vermindertes Einkommen + Landeserziehungsgeld gestrichen
Hallo,
Widerspruch einlegen (Rechtsmittelbelehrung muss dabei gewesen sein)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2005
Antwort auf:
vermindertes Einkommen + Landeserziehungsgeld gestrichen
Hallo, ich habe Widerspruch eingelegt und habe mitgeteilt bekommen, dass sich die Leistung nach dem Einkommen des vergangenen Jahres berechnet. Das sei eben so gesetzlich geregelt. Eine Neuberechnung ist also erst möglich, wenn mein Kind 3 Jahre alt ist! Das bringt mir aber nichts, weil wir das Geld jetzt brauchen. Gibt es nicht eine Ausnahmeregelung, dass neu berechnet wird, da sich die finazielle Lage derart verschlechtert hat?
Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 13:06