Hallo Fr. Bader,
ich habe bereits einige Antworten von Ihnen hier im Forum gelesen, bin mir jedoch in meinem Fall nicht ganz sicher, daher schreibe ich Sie doch persönlich an.
Ich habe für meine erste Tochter Elternzeit bis zum 23.08.14 und bin jetzt wieder schwanger. Der voraussichtliche Termin ist der 15.10. somit müsste ich vor dem Mutterschutz noch kurz in Teilzeit arbeiten.
Nun meine Frage, ist es sinnvoll! meine Elternzeit um zwei Monate zu verlängern, um dann das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten ( Grundlage Lohn vor den zwei Geburten in Vollzeitbeschäftigung)?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Viele Grüße
von
Perlhuhn-c
am 05.03.2014, 15:05
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten
Hallo,
es sind doch keine 2 Mo wegen dem Mutterschutz? ich würde bis zu dem Tag die erste EZ verlängern, der vor Beginn des Mutterschutzes liegt. Dann bekommen Sie volles MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2014
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten
Wieso zwei Monate ?
Wann beginnt der neue Mutterschutz und wie alt ist das erste Kind ?
Verlängern ohne Zustimmung kannst Du nur wenn Du schon 2 Jahre genommen hast.
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2014, 15:20
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten
Wieso Verlängerung wegen Teilzeit?
Hast Du deinen Vollzeitvertrag gekündigt um nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit zu arbeiten? Weil sonst gibt das was Du sagst keinen Sinn.
Oder willst Du innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten? Dann ist es egal wegen Mutterschaftsgeld. Du beendest einfach Teilzeit 1 Tag vor dem neunen Mutterschutz, dann fällst Du automatisch wieder in den Vollzeitvertrag zurück. Und damit in volles Mutterschaftsgeld. Teilzeit-Mutterschaftsgeld würdest Du nur dann bekommen, wenn du die Elternzeit vom 1ten Kind NICHT beendest.
Mitglied inaktiv - 05.03.2014, 21:10
Antwort auf:
Verlängerung der Elternzeit um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten
Dein letzter Arbeitstag wäre der 02.09.14.
Das sind also 7 Arbeitstage! Überbrücke die doch mit Urlaub aus 2014!
Dir stehen 5/12 vom Jahresurlaub zu!
Bei einem Mindesturlaub von 24 Tagen sind das noch 10 Tage!
Also ab Elternzeitende wieder Vollzeit arbeiten, bzw Vollzeiturlaub machen!
Dann bekommst du auch Vollzeit-Mutterschaftsgeld.
Und wenn du noch Elternzeit übrig hast, lass sie dir auf einen Zeitraum über den dritten Geburtstag hinaus übertragen (zustimmungspflichtig/dann känntest du sie später noch nehmen)
Bloß nix auf Teilzeit ändern!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.03.2014, 09:18