Frage: Verlängerung Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit der Geburt unseres ersten Kindes 2015 in Elternzeit, durch erneute Elternzeit Geburt zweites Kindes 2018. Während der ersten Elternzeit, teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass der Tarif angepasst wird (Tarifsenkung). Der neue Vertrag soll mit erstem Tag Wiederbeginn Arbeit unterschrieben werden. Haben uns damals rechtlich erkundigt bei einem Anwalt, diese Tarifänderung für die gleichbleibende Tätigkeit sei unzulässig. Da ich mich darüber ärgere und weiß, dass einige Mitarbeiter dies so hinnahmen, andere nicht und täglich unter Druck gesetzt werden, nervlich am Ende sind, und wir zudem inzwischen weg von Berlin raus aufs Land gezogen sind, steht für mich fest, dass ich diesen Vertrag nicht unterschreiben werde und mir eine neue Arbeit in Ortsnähe zu suchen, da auch die Kinder nicht durch lange Fahrtzeiten (nach Berlin als Arbeitsweg) so viele Stunden im Kindergarten sein sollen. Wir wollen es möglichst noch lange erhalten, dass unser erster Sohn 4 Jahre (sehr schüchtern in Gruppe ohne uns) nur kurze Zeit im Kindergarten ist. Der zweite wird im Januar 2 Jahre (sehr offen ohne uns) kommt im Januar in den Kindergarten. Beide sollen noch möglichst lange Mittagskind sein und ich werde die Elternzeit noch mal verlängern. Vom ersten Kind habe ich noch ca 9 Monate übrig, vom zweiten dann noch 1Jahr (zweijährige Elternzeit endet Ende 01.20). Ich möchte das Arbeitsverhältnis noch aufrecht erhalten, da ja doch eine gewisse Sicherheit dahinter steht und ich so auch krankenversichert bin. Auf der einen Seite beziehe ich kein Einkommen, aber kündigen möchte ich auch noch nicht. Würde ich Arbeitslos gemeldet sein, bekäme ich zwar erst mal wieder ein Ersatzgeld, aber müsste damit rechnen, dass mir eine Stelle zugewiesen würde, mit der ich die geringe Stundenanzahl Kindergarten nicht sichern könnte und die Kinder vielleicht länger dort bleiben müssten. Außerdem möchte ich mir offen halten, es irgendwie anzugehen, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich die Tarifkürzung nicht unterschreiben werde und hoffe, dass man mir dann ein gutes Angebot macht (finanziell) um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Kann ich die Elternzeit für beide Kinder nun noch mal beim Arbeitgeber verlängern?

von Henna1 am 02.11.2019, 11:53



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, Sie wollen soch eigentlich nur wissen, ob die 2. EZ verlängert werden kann? Ja, wenn Sie mind 2 Jahre beantragt hatten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Alles, was du bzgl. Tarifanpassung, Weggezogen, Kinder sollen nicht zu lange im KiGa bleiben etc ist für die eigentliche Frage doch gar nicht relevant. Die lautet doch - wenn ich das in den ganzen Erklärungen richtig verstanden habe - ob du die EZ nochmal verlängern kannst, oder? Ja, kannst du.

von cube am 02.11.2019, 13:08



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Was für ein langer unnötiger Text für eine Frage.... Du kannst die Elternzeit vom 2. Kind verlängern ohne Zustimmung des AG weil du 2 Jahre eingereicht hattest. Ein finanzielles Angebot von deinem ag zur Auflösung des Vertrages wirst du wohl eher nicht erwarten können...

Mitglied inaktiv - 02.11.2019, 14:17



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Ja, hab ich im Nachhinein auch so gedacht...Sorry, aber danke erst mal für die Antworten!

von Henna1 am 04.11.2019, 17:02



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