Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit, ich habe 14 Monate Elternzeit ab Geburt beantragt, während denen ich nicht arbeiten gehe, und werde danach wieder arbeiten gehen. In diesen 14 Monaten beziehe ich auch Elterngeld (da alleinerziehend). Ich möchte dann statt Vollzeit mindestens bis zum 3. Lebensjahr meines Kindes Teilzeit arbeiten. Die gewünschte Teilzeit habe ich mit meinem Arbeitgeber noch nicht besprochen, sie dürfte ihm allerdings sehr entgegen kommen. Nun habe ich hier gelesen, dass es sinnvoll ist, die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern und Teilzeit im Rahmen der Elternzeit zu arbeiten, erstens weil der Teilzeitvertrag damit automatisch befristet ist und danach automatisch wieder in Vollzeit übergeht, und zweitens aufgrund des Kündigungsschutzes. Habe ich dies richtig verstanden? Und der Arbeitgeber müsste diesem Wunsch jetzt im Nachhinein zustimmen, da ich es nicht gleich nach Geburt beantragt habe, richtig? Gäbe es weitere Vorteile? Und gäbe es neben den Vorteilen auch Nachteile für mich? Wenn ich die Verlängerung der Elternzeit und die Teilzeitarbeit während der restlichen Elternzeit nach den 14 Monaten beantragen möchte, wie muss ich vorgehen? Habe ich zusätzlich noch etwas zu beachten? Und muss ich auch die Elterngeldstelle darüber informieren? Durch die Änderung der Elternzeit würde sich von mir aus am Bezugszeitraum nichts ändern. Vielen herzlichen Dank!
von Feuerschweifin am 23.04.2020, 12:06