Guten Tag Frau Bader,
Mein Sohn wurde im Juli 2018 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt mit TZ in EZ 20 Std nach dem 1. Jahr.
Nun wird meine Abteilung in eine neue Tochtergesellschaft ausgelagert und wir bekommen ab 01/2020 Angebote für neue Verträge. Wenn ich diesen nicht annehme werde ich warscheinlich gekündigt oder in eine weit liegende Niederlassung geschickt was für mich nicht in Frage kommt.
Ich muss warscheinlich das 3. Jahr Elternzeit mit TZ Beschäftigung anmelden wegen der Kinderbetreuung. Kann der neue Arbeitgeber (Tochtergesselschaft) mir diese nicht erlauben, da ich bei der Beantragung noch nicht 6 Mo. in der neuen Firma beschäftigt bin? Macht es evtl. Sinn es bereits jetzt bei jetziger Firma vorzeitig zu beantragen?
Vielen Dank vorab!
von
Mutti1000
am 27.10.2019, 19:48
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit neue Firma
Hallo,
Vereinbarungen mit dem alten AG zählen nicht. Aber da ja beide zusammen gehören, können Sie es individuell aushandeln.
Ansonsten gilt die 6 Mo. Frist.
Zu lesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit neue Firma
Elternzeitabsprachen die du mit deinem "alten" Arbeitgeber hattest, sind für den "neuen" nicht von Belang, da du einen neuen Arbeitsvertrag erhalten wirst. Mit Ende des alten Arbeitsvertrages enden auch alle Absprachen, die diesen betreffen.
Sprich es bringt dir nichts, die Elternzeit jetzt schon zu beantragen, da der Arbeitsvertrag bei Antritt der Elternzeit gar nicht mehr existiert.
Und die 6-Monats-Regelung für Elternteilzeit könnte tatsächlich ein Problem werden, wenn dein neuer AG einer TZ nicht zustimmen will. Hier wärst du dann auf den guten Willen deines (neuen) Arbeitgebers angewiesen.
von
Dojii
am 28.10.2019, 12:28