Verlängerung EZ bei TZ in EZ Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung EZ bei TZ in EZ Beschäftigung

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und bin bereits nach 1,5 Jahren wieder in TZ in EZ in meinen alten Job zurückgekehrt. Nun möchte ich auch nach Ablauf der 2 Jahre EZ weiterhin in TZ arbeiten und überlege deshalb meine EZ auf 3 Jahre zu verlängern. Kann ich das ohne Zustimmung meines AGs machen und bleibt dann meine TZ Vereinbarung für den AG bindend? Wenn ich die EZ nicht verlängere, habe ich dann auch nach Ablauf derer Anspruch auf eine TZ Stelle? Danke!

von Baby22018 am 23.05.2019, 19:46



Antwort auf: Verlängerung EZ bei TZ in EZ Beschäftigung

Hallo, die Elternzeit können Sie, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmen, verlängern. Bezüglich der Teilzeit kommt es wesentlich darauf an, ob Sie einen Anspruch haben, d.h., ob die Firma mehr als 15 Arbeitnehmer hat. Wenn ja, muss neu beantragt werden, der Arbeitgeber muss aber betriebliche Gründe nennen, warum er ablehnt. Da Sie ja jetzt schon in Teilzeit arbeiten wird ihm das sehr schwer fallen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.05.2019



Antwort auf: Verlängerung EZ bei TZ in EZ Beschäftigung

zum ersten: ja. du kannst ohne zustimmung des AG dein drittes jahr dranhängen. ABER deine tz musst du für dieses jahr neu verhandeln. deine jetzigen teilzeit ist befristet auf die elternzeit. und daher musst du wenn du verlängert hast auch besprechen, ob es bei der teilzeit bleiben kann für das dritte jahr. danach hast du KEINEN anspruch auf eine teilzeit. denn nach der elternzeit greift dein alter vertrag. es ist reine verhandlungssache, ob der AG dich in TZ behalten möchte und dir tz dauerhaft genehmigt. denn wenn du deinen vollzeitvertrag nicht mehr erfüllen kannst, und der AG dir keine tz anbietet, müsstest du kündigen. das würde ich deshalb schon jetzt klären damit du weißt was kommt. es könnte auch sein, dass er dir zwar tz anbietet, aber nicht die arbeitszeiten die für dich passen. denn die betreuung des kindes obliegt dir alleine.

von mellomania am 23.05.2019, 20:41



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