Hallo Frau Bader, mein Mann hat ein uneheliches Kind, für das er eigentlich Unterhalt zahlen müßte. Das Jugendamt hatte 1999 auch mal einen Haftbefehl beantragt, ist aber wieder alles ausgetragen worden, ein Teil der Schuld ist auch gezahlt worden. Meine Frage: verjährt der Unterhaltsanspruch des Jugendamtes/der Familie irgendwann oder bleibt die Schuld ein Leben lang bestehen? Liebe Grüße und danke für die Hilfe. Tatjana
Mitglied inaktiv - 02.10.2002, 12:45