Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann hat zusammen mit mir Elternzeit(2 Partnermonate).Einen Monat Sept.2013 und den zweiten Monat erst im Juli 2014.Nun wechselt er wahrscheinlich den Arbeitsplatz. Was passiert mit dem beantragtem Monat der noch aussteht? Kann man den Monat beim jetzigem Arbeitgeber noch vorverlegen,damit er nicht verfällt?Verfällt er überhaupt oder kann/muss man ihn beim neuem Arbeitgeber nehmen?
Vielen Dank
Bis bald
von
mahaca
am 25.09.2013, 16:56
Antwort auf:
Verfällt die beantragte Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel
Hallo,
Elternzeit beantragt man immer auf den Arbeitgeber bezogen. Wenn er also wechselt, muss er neue Elternzeit beantragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Verfällt die beantragte Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel
Der neue AG ist nicht an die Vereinbarung zwischen dem Vater und dem alten AG gebunden.
Allerdings kann man bei jedem AG mit einer Frist von 7 Wochen Elternzeit einreichen.
Die Frage ist, wie der AG darauf reagiert. Denn nach der Elternzeit hat man keinen besonderen Kündigungsschutz mehr.
Eine Option wäre es da, in der Elternzeit Teilzeit zu machen!
Wenn der alte AG zustimmt, kann der 2. Monat Elternzeit vorverlegt werden.
Nimmt er den 2. Monat nicht, muss er das Elterngeld für den 1. Monat zurück zahlen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.09.2013, 20:02